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Tunesier drohte mit Hundeattacke

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
5000 Euro Strafe für Körperverletzung und gefährliche Drohung

Von Christiane Eckert

Eine Vorstrafe hat der 41-jährige tunesische Arbeiter bereits. Und zwar wegen einer Vollrauschtat. Bereits damals war er voll betrunken und entging nur haarscharf einer Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Heute steht er schon wieder vor Gericht und wieder war er betrunken und laut Zeugen unter Drogen. Im Juni dieses Jahres legte er sich mit einem anderen Araber an. Er schlug ihm mit der Hand ins Gesicht und drohte, dem Kontrahenten seinen Hund auf den Hals zu hetzen.

Unerklärlicher Rückzieher

Der Bedrohte und Verletzte zeigte den Vorfall bei der Polizei an. Vor Gericht macht er allerdings einen Rückzieher. Er sei nicht verletzt worden, es habe keinerlei Drohungen gegeben und den Hund kenne er, der würde ihm nie etwas machen. Er kenne ihn vom Gassigehen. Die Staatsanwältin wittert eine Begünstigung. Warum der Mann allerdings plötzlich völlig sinnesgewandelt derart beschönigende Schilderungen abgibt, ist unklar. Die Frauen von Täter und Opfer kennen sich. Der Richter vermutet darin den Hintergrund. Verurteilt wird der Angeklagte trotzdem. Und zwar zu einer saftigen Geldstrafe. 5000 Euro muss er bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT/ec)

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