Den Rest der Zeit verbrachte der 57-Jährige bei seiner Familie in der Türkei, ergaben Ermittlungen der fremdenpolizeilichen Erhebungs- und Einsatzgruppe.
Auslandsaufenthalte nicht dem AMS gemeldet
Die Amtshandlung brachte der Erhebungsdienst des Arbeitsmarktservices (AMS) ins Rollen - der Verdacht auf eine Scheinmeldung wurde geäußert. Eine Reisepass-Überprüfung förderte zutage, dass der Beschuldigte in den 15 überprüften Monaten zwölf Monate nachweislich in der Türkei verbrachte. Der Mann war geständig. Er gab an, die Auslandsaufenthalte nicht dem AMS gemeldet zu haben, da es sonst zu einer Einstellung der Sozialleistungen gekommen wäre. Diese wären allerdings nötig, um den Lebensunterhalt für seine arbeitslose Familie in der Türkei zu finanzieren.
Es erfolgte eine Anzeige auf freiem Fuß. Der 57-Jährige hat laut Polizei mittlerweile einen Pensionsantrag in Österreich gestellt.
(APA/Red)
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