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Türen und Auto zerstört: Mildere OLG-Strafe

©Symbolbild/Bilderbox
Oberlandesgericht Innsbruck verringerte Strafe von 15 auf acht Monate Gefängnis.

Drei Türen und ein Auto hat der 24-Jährige in Feldkirch ramponiert und dabei einen Schaden von 9100 Euro angerichtet. Dafür wurde der mit neun einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck zu einer Zusatzstrafe von acht Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die mögliche Höchststrafe für die schwere Sachbeschädigung hätte zwei Jahre Gefängnis betragen. In erster Instanz hatte das Landesgericht Feldkirch 15 Monate verhängt. Dagegen erhob Verteidiger Sanjay Doshi erfolgreich Berufung.

Die Sanktion des Tiroler Berufungsgerichts fiel deutlich milder aus. Das OLG hielt lediglich eine Zusatzstrafe für notwendig. Demnach war zum Vorteil des Angeklagten bei der Bemessung auf eine frühere Vorstrafe Rücksicht zu nehmen. Fraglich war also: Um wie viel höher wäre damals die Strafe ausgefallen, wenn die aktuellen Sachbeschädigungen schon mitverhandelt worden wären?

Der in Vorarlberg lebende Deutsche sei offenbar „komplett ausgerastet“, sagte Staatsanwalt Philipp Höfle. Der Anlass dafür war ein Streit mit seiner Freundin. Der 24-Jährige trat in der Wohnanlage zuerst die Wohnungstür ein. Danach zerstörte er den Zugang zum Innenhof und die Tür am Haupteingang. Zuletzt schlug der mit 1,8 Promille alkoholisierte Täter mit einem Holzstück mit Metallfuß auf das Auto eines Unbeteiligten ein. Am Pkw entstand ein Schaden von 5100 Euro.

Haftstrafe

Bei einer früheren Verurteilung war über den Deutschen im Berufungsprozess am Landesgericht Feldkirch eine Haftstrafe von drei Monaten wegen Sachbeschädigung verhängt worden. Er hatte Autospiegel weggerissen und einen Kaugummiautomaten beschädigt. Das Bezirksgericht hatte den Vorbestraften in erster Instanz mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen davonkommen lassen wollen. Seff Dünser

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