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TTIP: Was wird ausgeklammert - was ist umstritten

Widerstand im EU-Parlament gegen Schiedsgerichte.
Widerstand im EU-Parlament gegen Schiedsgerichte. ©EPA
Mit dem Handelspakt TTIP planten Brüssel und Washington den großen Wurf. Er sollte den Abbau der Zölle und anderer Handelshemmnisse, eine Vereinheitlichung von Industrie- und Prüfnormen, die Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungsmärkte und ein Investitionsschutzabkommen mit der Einrichtung privater Schiedsgerichte bringen.

Doch schon heute steht fest: Vieles wird ausgeklammert, anderes ist noch umstritten. Ein Überblick:

RÜSTUNGSMARKT: Bei Waffenkäufen gilt für die Amerikaner: buy american. Das soll auch so bleiben. Der Rüstungsbereich war zwar zunächst Teil des EU-Verhandlungsmandates, wird aber nun vorerst aus den Gesprächen ausgenommen. Den Europäern bleibt damit der Zugang zum weltgrößten Waffenmarkt mit wenigen Ausnahmen verschlossen, während die USA Kampfflugzeuge und Raketen nach Europa verkaufen. Bisher liefern die USA fünfmal so viel Waffen nach Europa wie umgekehrt.

Die USA könnten die Tür ein kleines Stückchen weiter öffnen und den Import bestimmter Zulieferteile zulassen, die auch in zivilen Produkten verwendet werden (“commercial list”). Allerdings müsste das für jedes Produkt einzeln geschehen – das ist kaum im Rahmen der TTIP-Verhandlungen zu regeln.

Andere ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNGEN: Die USA wollen Zugang zur öffentlichen (oft kommunalen) Wasser-, Energie- und Verkehrswirtschaft in Europa. Die Europäer wollen auch bei Ausschreibungen einzelner US-Staaten öfter mitbieten können. Allerdings können sich die US-Behörden beim “patriotischen Einkauf” auf das “Buy-American”-Gesetz (Präferenz für US-Waren) berufen – und auf die “Berry Amendment”, die mit dem Argument der Nationalen Sicherheit auch den Kauf ziviler Produkte im Ausland verbieten kann.

Ein Problem für die TTIP-Verhandlungen: Washington sind in einigen Kernfragen die Hände gebunden. So können die US-Staaten selbst entscheiden, ob sie Zusagen der USA für öffentliche Käufe im Rahmen von Freihandelsabkommen übernehmen. Und die Bereitschaft dazu sinkt seit Jahren. In den USA gibt es auch Befürchtungen, ein freier Zugang der Europäer zu Infrastrukturprojekten gefährde die US-Bauwirtschaft.

KULTURGÜTER: Vor allem Frankreich will verhindern, dass US-Filme und Musik die heimische Kulturszene erdrücken. Der audiovisuelle Sektor wurde daher vorerst aus den Gesprächen ausgenommen. Dafür wurde in das Verhandlungsmandat der EU-Kommission der Passus aufgenommen, die kulturelle Vielfalt zu schützen.

SCHIEDSGERICHTE: Konzerne könnten Staaten auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagen, wenn ihre Gewinnpläne von politischen Entscheidungen durchkreuzt werden. Damit könnten Konzerne im Extremfall bestimmen, ob ein Staat es sich leisten kann, aus der Kernkraft auszusteigen oder Gentechnik-Produkte zu verbieten.

Im EU-Parlament gibt es Widerstand gegen einen “Investitionsschutz” dieser Art. Die EU-Kommission will die Regeln so fassen, dass das Regulierungsrecht der Staaten garantiert wird und Juristen kein Auslegungsspielraum bleibt. Ob neue Investitionsschutzregeln in das TTIP-Paket aufgenommen werden, soll erst entschieden werden, wenn das Verhandlungsergebnis vorliegt.

VERBRAUCHER- UND GESUNDHEITSSCHUTZ: Verbraucherschützer befürchten einen Wettlauf zum Abbau der Anforderungen an Sicherheitstests und Lebensmittel. Brüssel und die deutsche Bundesregierung versichern dagegen, die EU-Schutznormen würden bei den TTIP-Verhandlungen nicht angetastet. Bisher verbotene Gentechnik-Produkte sollen also nicht allein deshalb legal werden, weil sie aus den USA kommen und die Hersteller sich auf das Freihandelsabkommen berufen.

DATENSCHUTZ: Nach der NSA-Horchaffäre und dem Scheitern des ACTA-Abkommens im EU-Parlament wird der Bereich ausgeklammert.

FINANZMÄRKTE: Die Regulierung des Bankbereiches mit möglichen Folgen für die Sparkassen soll primär im Rahmen der G-20 erfolgen. Darauf dringen US-Parlamentarier. Die USA haben bisher die strengeren Finanzmarktregeln.

(APA)

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