Ein Offizieller dürfe niemanden wegen seiner oder ihrer politischen Ansichten blockieren, schrieb die Richterin laut Gerichtsunterlagen zur Begründung. Daran ändere sich auch dann nichts, wenn dieser Offizielle Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika sei. Weiter hieß es in der Erklärung, es müsse allen gestattet sein, sich frei in einem interaktiven öffentlichen Raum zu engagieren, in dem Regierungshandeln dargestellt werde – und dies sei beim Account @realDonaldTrump der Fall.
Über 50 Mio. Follower
Ein Institut der Columbia Universität in New York hatte im Juli 2017 gegen die Blockade von Twitter-Nutzern durch Trump geklagt. Trump hat auf Twitter 52,2 Millionen Follower. Es ist aber nicht klar, hinter wie vielen dieser Accounts echte Menschen und hinter wie vielen Softwareroboter – sogenannte “social bots” – stecken.
(APA/dpa)
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