ÖVP und FPÖ sehen trotz steigender Lebenserwartung und steigender Kosten des Pensionssystems weiterhin keinen Handlungsbedarf zur Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Das geht aus dem “Nationalen Reformprogramm 2019” hervor, das die Regierung am Mittwoch nach Brüssel schickt und das der APA vorliegt. Eine entsprechende Empfehlung der EU-Kommission wird zurückgewiesen.
Anhebung des Pensionsalters empfohlen
Den Langfristprognosen der Kommission zufolge wird die Zahl der Pensionisten in Österreich bis 2070 von rund 2,4 auf 3,6 Millionen ansteigen. Bis dahin sollen knapp über 30 Prozent der dann 10,2 Mio. Österreicher über 65 Jahre alt sein und jeder achte Österreicher über 80. Die Kommission hat Österreich daher sowohl die Anhebung des Pensionsantrittsalters als auch die weitere Einschränkung der Frühpensionen empfohlen.
Die Regierung lehnt eine Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung allerdings ab, wie sie in ihrem “Reformprogramm” schreibt. Stattdessen verweist sie in dem Papier, das am Mittwoch gemeinsam mit der mittelfristigen Budgetplanung (“Stabilitätsprogramm”) im Ministerrat verabschiedet wird, darauf, dass die Pensionskosten trotzdem im Rahmen bleiben. Der Prognose zufolge werden die Pensionsausgaben von 13,8 Prozent der Wirtschaftsleistung 2016 ihren Höhepunkt mit 15 Prozent nämlich im Jahr 2035 erreichen und dann bis 2070 auf 14,3 Prozent sinken. “Vor dem Hintergrund, dass in den nächsten beiden Jahrzehnten die Babyboomer-Generation in den Ruhestand überwechseln wird, ist der Anstieg um 0,5 Prozentpunkte bis 2070 moderat”, heißt es in dem Papier des Kanzleramts.
Pflege und Gesundheit wird teurer
Deutlich stärker – wenn auch auf niedrigerem Niveau – steigen der Prognose zufolge übrigens die Ausgaben für das Gesundheits- und das Pflegewesen: Die Gesundheitsausgaben sollen bis 2070 8,3 Prozent der Wirtschaftsleistung erreichen (plus 1,3 Prozentpunkte), die Pflegekosten sollen sich von 1,9 auf 3,8 Prozent verdoppeln. Wie das Pflegesystem künftig finanziert werden soll, geht aus dem Reformprogramm nicht hervor. Verwiesen wird lediglich auf das bis Ende 2019 angekündigte Pflegekonzept.
(APA/red)
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