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Trotz 390 Anrufen in zwei Monaten kein Stalking

Bei der Strafbemessung am stärksten ins Gewicht fiel die Verurteilung wegen des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung.
Bei der Strafbemessung am stärksten ins Gewicht fiel die Verurteilung wegen des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung. ©BilderBox
Verurteilt wurde der Mann aber, weil er seine Gattin bedroht und eingesperrt hatte.

Trotz 390 Anrufen in nur zwei Monaten bei seiner getrennt von ihm lebenden Gattin wurde der von Simon Mathis verteidigte Angeklagte vom Stalking-Vorwurf in Zweifel freigesprochen. Verurteilt wurde der 35-jährige Deutsche aber gestern am Landesgericht Feldkirch deswegen, weil er seine Ehefrau bedroht und eingesperrt haben soll. Dafür wurde über den unbescholtenen Angeklagten eine bedingte Haftstrafe von drei Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 2400 Euro (240 Tagessätze zu je zehn Euro) verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung und Freiheitsentziehung. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet sieben Monaten Haft.

Strenge Maßstäbe

Den im Zweifel ergangenen Stalking-Freispruch begründete Richterin Angelika Prechtl-Marte so: Es handle sich zwar um sehr viele Anrufe, die allerdings gleich nach ihrem Wegzug aus der gemeinsamen Wohnung getätigt worden seien. Er habe damit die Beziehung zu retten versucht. Der Gesetzgeber lege für eine Verurteilung strenge Maßstäbe an, was die Unzumutbarkeit der Belästigung anbelange.

Bei der Strafbemessung am stärksten ins Gewicht fiel die Verurteilung wegen des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung. Der Mann hatte zu seiner 27-jährigen Frau gesagt, er werde ihr in die Fresse hauen, wenn sie sich scheiden lasse. Inzwischen hat sich das deutsche Ehepaar jedoch einvernehmlich scheiden lassen.

Der Handwerker hat seiner Gattin laut Urteil zudem damit gedroht, ihr im Schlaf die Haare anzuzünden. Und er hat nach der Trennung seine Frau und das gemeinsame Kind eine halbe Stunde lang in seiner Wohnung eingesperrt.

Mittlerweile habe er wegen seiner Neigung zur verbalen Gewalt eine Therapie beim Institut für Sozialdienste begonnen, sagte der Angeklagte.

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