Mit der Wasserrohrbruch-Masche wurden zwischen Februar 2012 und Jänner 2014 in Vorarlberg und Tirol neun Pensionistinnen um insgesamt 160.000 Euro bestohlen. Bei acht weiteren Rentnerinnen, die dem „Installateur” keinen Einlass gewährten, scheiterten die Trickdiebe.
Wegen dieser 17 Trickdiebstähle, davon acht Versuchen, wurden gestern Abend am Landesgericht Feldkirch zwei deutsche Brüder zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Über den mit sechs einschlägigen Vorstrafen belasteten 31-Jährigen wurde wegen gewerbsmäßig schweren Diebstahls eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. Drei Jahre Haft, das ist die Strafe für seinen 22-jährigen, unbescholtenen Bruder. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Verteidiger Thomas Raneburger meldete Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen an. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft.
Schmuck und Bargeld
Die Täter suchten sich in Häusern und Wohnungen gezielt ältere Damen aus und gingen arbeitsteilig so vor: Einer läutete an der Tür, gab sich in Arbeitskleidung als Installateur oder Wasseramt-Mitarbeiter aus und behauptete, bei einer Baustelle in der Nähe sei es zu einem Rohrbruch gekommen. Er müsse deshalb Wasserleitungen und im Keller die Wasseruhr überprüfen. Während der Nachschau mit den betagten Damen schlich sich unbemerkt der Mittäter herein und stahl zumeist aus dem Schlafzimmer Schmuck und Bargeld.
So wurde mit dieser Masche im Herbst 2013 einer 80-jährigen Lustenauerin Schmuck im Wert von 44.000 Euro gestohlen. Ihre Versicherung habe ihr den Schaden aus dem Einschleichdiebstahl nicht ersetzt, sagte die Zeugin. Schmuck im Wert von 42.000 Euro wurden im Februar 2012 einer 76-jährigen Feldkircherin aus dem Schlafzimmer geklaut.
Um Erinnerungen aus 55 Ehejahren kam mit dem Diebstahl von Schmuck im Wert von 10.000 Euro nach eigenen Angaben eine 83-jährige Harderin. „Lumpa sind as gsi!”, ärgerte sich die Witwe über die Täter. Sie ärgerte sich auch über sich selbst: „I bin so blöd gsi!”
Nach einem Trickdiebstahl verdächtigte eine Frau zunächst ihren alkohohlkranken Mann als Täter. Sie glaubte, er habe mit ihrem Schmuck Alkohol gekauft. Weil er zu Unrecht beschuldigt worden sei, sagten Richter Othmar Kraft und Staatsanwalt Daniel Simma, habe sich der Mann in einem Selbstmordversuch in einen Wasserkanal gestürzt. Die Feuerwehr habe den Mann gerettet.
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