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Traiskirchen: Innenministerium bereitet Ersatzquartiere vor - Asyl-Prozedere

In Traiskirchen gilt ein Aufnahmestopp
In Traiskirchen gilt ein Aufnahmestopp ©APA
Nach dem ab Mittwoch geltenden Aufnahmestopp im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen ist das Innenministerium auf der Suche nach Ersatzquartieren. In einem ersten Schritt werden bestehende Kapazitäten in den Betreuungsstellen des Bundes ausgebaut sowie Privatquartiere angemietet.
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Notfallplan erwartet
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Aufnahmestopp in Traiskirchen
Unterbringung in Kaserne OÖ?
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Übervoll: 1.400 Menschen
Asyl-Pläne Mikl-Leitners
Erstaufnahmelager Traiskirchen

Dies sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Mittwoch. Auch Räumlichkeiten in Liegenschaften des Innenministeriums – dabei gehe es etwa um Turnsäle – werden zur Verfügung gestellt.

Unterkunft in Zelten vom Roten Kreuz

Außerdem sei man mit dem Roten Kreuz in Kontakt, das Zelte bereitstellen könnte. “Das wäre aber für mich die letzte Alternative”, betonte Mikl-Leitner.

“Mir ist es wichtig, dass kein einziger Kriegsflüchtling auf der Straße stehen muss”, so Mikl-Leitner. Sie verwies einmal mehr auf ihren Vorschlag, Flüchtlinge vorübergehend in leer stehenden Kasernen unterzubringen. Die Kaserne Linz-Ebelsberg in Oberösterreich wäre “eine Option, wo sofort Flüchtlinge betreut werden könnten”.

Mikl-Leitner wartet auf Klug-Antwort

Eine Antwort von Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) erwartete sie sich spätestens morgen, Donnerstag. Da Klug den Vorschlag bisher ablehnte, sei sie an Bundespräsident Heinz Fischer als Oberbefehlshaber des Heeres herangetreten und habe ihn um seine Unterstützung gebeten.

“Ich hoffe, dass er einlenkt”, sagte Mikl-Leitner. Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) bekräftigte gegenüber dem “Kurier” (Mittwochsausgabe), Ebelsberg “kann man jederzeit machen”. Dort gehe es um 100 Plätze in leeren Gebäuden. Auch mit Kardinal Christoph Schönborn führte Mikl-Leitner ein Gespräch. Dieser habe zugesagt, dass er an alle Pfarren herantreten werde.

Klug-Angebot: Nutzung von Kaserne Ebelsberg

Die Kaserne Linz-Ebelsberg in Oberösterreich könnte für die befristete Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) hat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Mittwochnachmittag ein Angebot übermittelt, das allerdings einige Bedingungen enthält. Diese werden derzeit von den Beamten diskutiert, hieß es.

Das Bundesheer könne ein Unterkunftsgebäude der Kaserne Linz-Ebelsberg für bis zu 100 Asylwerber “unter Auflagen befristet bereitstellen”, heißt es in der Unterlage, die der APA vorliegt. Bezogen werden könnten die Räumlichkeiten, sobald die Eckpunkte erfüllt werden, theoretisch innerhalb weniger Tage.

Unterbringung für sechs Monate

Das Verteidigungsressort hält jedenfalls fest, dass die Unterbringung auf sechs Monate befristet ist und das betroffene Gebäude durch das Innenministerium von der restlichen Liegenschaft zu trennen ist – etwa durch einen Zaun und eigenem Zugang. “Kaufen” muss das Innenministerium die Kasernenräumlichkeiten nicht, allerdings sind die Kosten für Adaptierungsmaßnahmen und Betrieb von Mikl-Leitners Ressort zu tragen. Es hat auch die behördlichen Auflagen zur Nutzung zu erfüllen.

Betont wird im Angebot ebenfalls, dass eine “rechtzeitige und ordnungsgemäße Rückgabe” an das Heer stattfinden muss. Sollte sich dadurch der geplante Verkauf der Liegenschaft im Jahr 2015 verzögern, soll die Bundesimmobilien GmbH beauftragt werden, das Gelände zum Verkehrswert anzukaufen. Das Einvernehmen mit Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP), Parteikollege von Mikl-Leitner, “ist durch das Innenministerium herzustellen”, heißt es im Papier weiters.

Laut Angaben des Verteidigungsministeriums wurde der Innenministerin das Angebot bereits unterbreitet. Die Punkte werden nun von den Beamten besprochen. Am Donnerstag könnte es schon eine erste Begehung der Anlage durch Vertreter der beiden Ressorts geben.

Kritik von den Grünen

Kritik kam am Mittwoch von den Grünen: “Jetzt im Sommerloch mit einer Aufnahmesperre in Traiskirchen für mediale Furore zu sorgen, löst kein einziges Problem, sondern ist leider zum wiederholten Mal Inszenierung auf dem Rücken der Schutzsuchenden”, meinte die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun, in einer Aussendung und forderte “realitätsnahe Kostensätze”, da sich mit den derzeitigen “nur menschenunwürdige Massenquartiere” ausgehen würden.

Die Erstaufnahmestellen in Österreich

Der Weg durchs österreichische Asylwesen beginnt in den Erstaufnahmestellen. In diesen Zentren wird festgestellt, ob Österreich überhaupt für ein Verfahren zuständig ist. Dauern kann das im günstigsten Fall nur ein paar Tage, im schlechtesten durchaus auch mehr als ein Monat.

Wer in die Erstaufnahmestelle Traiskirchen kommt und wer in jene nach Thalham, hängt nach Auskunft des Innenministeriums davon ab, wo sich der Asylwerber selbst meldet bzw. wo er aufgegriffen wird. Zusätzlich wird auf die aktuellen Bewohner-Zahlen Rücksicht genommen.

Warten während der Abklärung

Während der Zeit der Abklärung ist der überwiegende Anteil der Asylwerber üblicherweise entweder in Traiskirchen (Niederösterreich) oder in Thalham (Oberösterreich) – direkt angeschlossen an die Erstaufnahme – untergebracht. Für die Flughafen-Verfahren gibt es noch ein wenig bekanntes kleines drittes Zentrum in Schwechat. Zusätzlich bestehen während der Zulassungsphase weitere Bundesbetreuungsstellen in Reichenau an der Rax (Niederösterreich), in Bad Kreuzen (Oberösterreich), in Wien-Mitte sowie in Fieberbrunn in Tirol.

Trotz des Aufnahmestopps in der Betreuungseinrichtung Traiskirchen finden dort weiterhin Erstaufnahmen statt. Der Asylantrag wird entgegen genommen, neu ankommende Asylwerber werden nun danach aber nicht mehr in Traiskirchen betreut.

Fingerabdrücke werden genommen

Unmittelbar nach Eintreffen in den Erstaufnahmezentren erfolgt eine Befragung durch die Exekutive und das Fingerabdruck-Verfahren Eurodac. Durch letzteres soll festgestellt werden, ob der Betroffene schon in einem anderen EU-Staat vorgemerkt ist. Ist das der Fall, müsste das Land entsprechend dem “Dublin”-Abkommen die entsprechende Person übernehmen. Etwas komplizierter sind die Fälle, wo es nur Indizien gibt, dass ein anderer Staat erstzuständig wäre, da der Asylwerber über diesen in den “Dublin”-Raum eingereist ist – etwa durch Telefonkarten oder Fahrscheine aus dem Land.

Wie schnell das Verfahren ist, hängt auch von der Kooperationsbereitschaft des anderen “Dublin”-Staates ab. Grundsätzlich muss innerhalb von 20 Tagen von den österreichischen Behörden Kontakt mit jenen des anderen Landes aufgenommen werden. Insgesamt kann es schon einige Wochen dauern, dass der Asylwerber im Erstaufnahmezentrum bleibt, bis die endgültige Klärung getroffen ist, wer sich um sein Verfahren kümmert.

Zuständigkeit wird geklärt

Flotter geht es, wenn sich rasch klärt, dass Österreich zuständig ist. Das ist im wesentlichen dann der Fall, wenn der Asylwerber behauptet, nicht zu wissen, auf welchem Weg er nach Österreich gekommen ist und man ihm auch keine Reiseroute nachweisen kann. In diesen Fällen wird der Flüchtling in ein Quartier im Rahmen der Grundversorgung überstellt. Diese Unterkünfte werden von den Ländern zur Verfügung gestellt. Geboten werden Unterkunft, Verköstigung und ein kleines Taschengeld.

Zu unterscheiden ist nämlich zwischen der Ebene des Verfahrens, für das der Bund zuständig ist, und jener der Versorgung. Für die Betreuung in der Zeit zwischen Antragstellung und Zulassung zum Verfahren ist der Bund zuständig. Erst wenn abgeklärt ist, ob Österreich zuständig ist, geht es in die Grundversorgung und die Verantwortung auf die Länder über. Da diese die Quoten großteils nicht erfüllen, also nicht rasch genug und ausreichend Asylwerber übernehmen, bleiben viele Asylwerber in den Erstaufnahmezentren des Bundes, obwohl diese nicht mehr zuständig sind.

Bis zum positiven Bescheid in Grundversorgung

Bleiben kann der Asylwerber in der Grundversorgung, bis sein Verfahren in beiden Instanzen abgeschlossen ist – bei einem positiven Bescheid auch bis zu vier Monate danach. Verloren wird der Anspruch, wenn eine Verurteilung wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung erfolgt.

(apa/red)

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