Die Erlaubnis umfasst neben Kaffee auch andere Heißgetränke zum Mitnehmen, bestätigte Andreas Schiefer, Trafikanten-Obmann in der Wiener Wirtschaftskammer, der APA am Donnerstag einen Bericht von Radio Wien. Die Kaffeehäuser sind alles andere als begeistert.
Wien. Geregelt wird die Neuerung über die Monopolverwaltung bzw. den im Gesetz enthaltenen Nebenartikelkatalog. In diesem sind festgehalten, welche Produkte abseits klassischer Tabak- oder Zeitschriftenwaren zusätzlich in Trafiken angeboten werden dürfen – etwa Parkscheine, Souvenirs oder Handywertkarten. Mit 1. September wird diese Liste um “Kaffee oder andere alkoholfreie Heißgetränke, die innerhalb des Trafiklokals zur Mitnahme zubereitet werden”, erweitert. Gekühlte Getränke dürfen in Trafiken übrigens schon länger angeboten werden.
Steh- oder Sitzplätze nicht erlaubt
Der “Coffee to go” darf in neutralen oder mit dem Logo “Meine Trafik” versehenen Becher abgefüllt werden. Von Kunden mitgebrachte Gefäße sind ebenfalls in Ordnung. Den Preis können die Trafikanten selbst festlegen. Steh- oder Sitzplätze sowie eine “gastronomische Anmutung” sind nicht zulässig.
Schiefer rechnet damit, dass in der ersten Zeit nicht mehr als 15 Prozent aller Geschäfte in Österreich von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen werden. Viele würden sich davon wohl keine großen Umsätze erhoffen, weil nebenan eine Tankstelle oder ein Kaffeehaus ist. “Wir sind sicher keine Konkurrenz zum klassischen Kaffeehaus”, beruhigt Schiefer. Am ehesten werde man noch der Systemgastronomie – gemeint sind etwa Bäckereiketten, die auch Mitnahmekaffee im Sortiment haben – etwas wegnehmen.
Wiener Kaffeehäuser kritisieren Regelung
Die Vertreter der Wiener Kaffeehäuser kritisieren die Öffnung trotzdem. Zwar nicht die großen Cafés, aber dafür kleine Espressi würden die Neuerung zu spüren bekommen, befürchtete der Wiener Spartenobmann Wolfgang Binder gegenüber der APA: “Das schmerzt jeden kleinen Betrieb.”
Außerdem sei die Vereinbarung nicht mit der Branche abgesprochen worden. “Das ist so, als würde ich mit den Lotterien darüber verhandeln, ob wir künftig Lottoscheine verkaufen dürfen”, ärgerte sich Binder. Zudem stelle sich die Frage, ob auch Trafikanten die strengen Hygienebestimmungen, die für die Gastronomie gelten, einhalten müssten. Gefordert werden nun nochmalige Gespräche, um doch noch zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
(Schluss) rie/mac/kan
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