von Christiane Eckert/VOL.AT
Für die trauernden Angehörigen ist die Sache vermutlich bedrückend, die Tat respektlos. Doch die 45-jährige Unterländerin war damals in einem psychischen Ausnahmezustand, jetzt geht es ihr wieder besser. Bislang hat sie sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Jetzt ist es eine Reihe von Vorwürfen, die ihr gemacht werden. In der Höchster Kirche durchnässte sie die Asche einer Urne dermaßen mit Weihwasser, dass sie stark durchfeuchtet wurde. Sie stahl den Trauerflor und schnäuzte sich hinein. Dazu nahm sie drei Kerzen mit.
Weitere Delikte
Im Übrigen geht es um Körperverletzung, um das illegale Behalten eines fremden Reisepasses und einen Diebstahl bei einer Hoferfiliale, bei dem die Frau versuchte, ein paar Pantoletten zu stehlen. Sie redet nicht lange um die Sache herum, sie ist geständig. „Ich möchte weiterhin selbständig versuchen, wieder alles in den Griff zu bekommen“, lehnt sie eine psychotherapeutische Unterstützung ab. Damals, bei den Taten war sie zwar nicht unzurechnungsfähig, doch in ihrer Zurechnungsfähigkeit stark eingeschränkt, so das Gutachten. Die Frau wurde zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Hälfte, also 600 Euro, wurde jedoch bedingt nachgesehen. Somit sind nur 600 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT)
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