Dies beschloss das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) nun nach einem entsprechenden Antrag der Feldkircher Staatsanwaltschaft. Wir wollen dadurch jeden Anschein einer allfälligen Befangenheit gegenüber dem Beamten vermeiden, betonte gestern dazu OLG-Präsident Walter Pilgermair. Auch die Verteidigung begrüßt den Schritt des OLG. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er in seiner Funktion als Abteilungsleiter der Sicherheitsdirektion (SID) Testberichte von Sicherheitskontrollen am Innsbrucker Flughafen verfälscht ans Innenministerium weitergeleitet habe.
Zusätzlich steht der ranghohe Polizist im Verdacht, eine Mitarbeiterin des dortigen Sicherheitsdienstes in seinem Büro sexuell bedrängt zu haben. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
(VN)
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