Danach folgte der erste Strafprozess. Dem 46-jährigen Alkolenker wurde fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Er war in der Nacht mit 70 km/h gefahren. Dort prinzipiell erlaubt, doch bei Nacht setzte der Sachverständige die angebrachte Geschwindigkeit mit maximal 50 km/h an.
Formalfehler: Ersturteil aufgehoben
In erster Instanz wurde der Lenker, der rund 1,56 Promille im Blut hatte, zu einer teilbedingten Haft von neun Monaten verurteilt, drei davon unbedingt. Das Urteil wurde wegen eines Formalfehlers aufgehoben und an die erste Instanz zurück verwiesen.
Staatsanwaltschaft: “Strafe zu gering”
Der zweite Rechtsgang endete ebenfalls mit Schuldspruch, allerdings mit einer rein bedingten Strafe von vier Monaten. Dazu 14.400 Euro Geldstrafe. Nun wird diese Entscheidung allerdings erneut von beiden Seiten bekämpft. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft wehren sich dagegen.
„Unserer Meinung nach ist die Strafe zu gering“, so Heinz Rusch, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft zu dem Unfall, bei dem immerhin zwei Menschen starben. Bei beiden Urteilen wurde mildernd berücksichtigt, dass die Opfer damals ebenfalls alkoholisiert waren und unvorsichtigerweise mitten in der unbeleuchteten Straße spazierten.
(Christiane Eckert)
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