Die Einstellung erfolgte aus rechtlichen Gründen, der Stoß als Abwehrhandlung sei gerechtfertigt gewesen, so Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch. Der Frau komme die Ausübung von Dienst- und Amtsbefugnissen zugute. Der 52-jährige Osttiroler hatte in der Nacht auf den 9. August 2011 vor einer Notschlafstelle in Bregenz versucht, die Festnahme einer Bekannten durch die Polizei zu behindern.
Eine Polizistin wehrte den Mann mit einem Stoß ab, wodurch er das Gleichgewicht verlor und über mehrere Stufen zu Boden stürzte. Er zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu und starb am 11. August im Landeskrankenhaus Feldkirch. Vorarlbergs Landespolizeikommandant Siegbert Denz hatte nach dem Vorfall erklärt, die involvierten Beamten seien sehr betroffen, der Einsatz der Polizei sei jedoch korrekt abgelaufen.
(APA)
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