Stocker zufolge handelt es sich beim Verdächtigen um den für die beiden Malinois zuständigen Hundeführer. Dieser Mann ist gleichzeitig auch Besitzer der beiden in den Fall involvieren Tiere, wie der "Kurier" (Mittwochausgabe) berichtete. Einer der beiden Vierbeiner wurde wegen seines Vorverhaltens als Diensthund ausgeschlossen und galt fortan als Privathund.
Soldat von Hunden getötet: Verteidiger nahm Verdächtigen in Schutz
Weil sich der verdächtige Heeresbedienstete am 13. November bei einer Übung befand, brachte er beide Malinois im Zwinger der Wiener Neustädter Kaserne unter. Nicht seitens des Bundesheeres gedeckt war allerdings das Einstellen des Privathundes. "Das wäre problemlos genehmigt worden", befand Stocker, ein Antrag seines Mandanten habe aber "aufgrund der Kurzfristigkeit" nicht gestellt werden können. Dafür habe der Verdächtige "einen Verweis vom Kommandanten erhalten", womit der "disziplinäre Vorwurf erledigt" sei. Jedenfalls nichts zu tun hätten diese Formalitäten damit, dass zumindest eines der beiden Tiere später den 31-Jährigen Militärhundeführer anfiel und tötete.
Davon, dass sein Mandant in dem Verfahren zum Beschuldigten wird, geht Stocker "in keiner Weise aus". Er sehe "keine Anhaltspunkte" für den Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung, bekräftigte der Jurist. Zusammengefasst sei der Tod des 31-jährigen Militärhundeführers "eine furchtbare, tragische Geschichte".
(APA/Red.)
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