Am Dienstag stand der Lenker der Zugmaschine wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor Gericht.
Sechs Monate auf Bewährung
Der 45-jährige, bislang unbescholtene Landwirt wurde schuldig gesprochen. Das Urteil: sechs Monate Haft auf Bewährung mit einer Probezeit von drei Jahren plus 1440 Euro unbedingte Geldstrafe. Den Hinterbliebenen schuldet er vorläufig einen Betrag von 11.000 Euro.
Richter: “Sie sind kein Mörder”
Die Familie der verstorbenen Frau sprach dem Beschuldigten in einem Brief Mut zu und beteuerte, dass sie keinen Hass gegen ihn hege. “Das ist mir ein Lichtblick am Ende des Tunnels”, sagte der Beschuldigte, der in psychiatrischer Behandlung ist, vor Gericht.
24 Jahre fuhr der Mann unfallfrei mit Lkws und Anhängern. Auch Richter Martin Mitteregger betonte, dass der Mann kein Mörder sei und sich selbst vergeben müsse. Der Sachverständige Ingenieur Christian Wolf hatte ausgeführt, dass das Ladegut unzureichend gesichert war und der Mann mit mindestens 39 km/h angesichts der Ladung zu schnell in die Kurve fuhr.
Der Anhänger war nur für eine Geschwindigkeit von 25 km/h zugelassen. Mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit sowie das Geständnis gewertet. Der Verurteilte akzeptierte den Schuldspruch, die Staatsanwaltschaft legte keinen Widerspruch ein. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
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