Der 29-jährige Dornbirner war gegen 22 Uhr offenbar der Meinung, dass die Bahnstrecke für die Montagearbeiten nach wie vor gesperrt wäre. Der Vater eines kleinen Buben wurde vom Nachtzug von Bregenz nach Wien erfasst und getötet.
Der tödliche Bahnunfall hat inzwischen zu zumindest drei Gerichtsverfahren geführt. Der Strafprozess wurde am Wiener Landesgericht für Strafsachen geführt, weil ein Wiener Manager der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wurde. Der Angeklagte wurde im Juni 2017 rechtskräftig freigesprochen. Das teilte auf Anfrage die Wiener Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit.
Nicht befasst
Der Angeklagte sei zu keinem Zeitpunkt mit der Abwicklung der Hohenemser Baustelle befasst gewesen, hieß es in der Wiener Urteilsbegründung. Für die erforderliche Bestellung von Baustellenkoordinatoren und für andere Sicherheitsmaßnahmen seien ÖBB-Projektleiter zuständig. Zwischen dem angeklagten Leiter der Gesamteinheit, der hierarchisch direkt unter dem ÖBB-Vorstand angesiedelt sei, und dem Projektleiter seien aber fünf weitere Führungsebenen eingerichtet.
Subunternehmen
Zivilrechtlich hat die ÖBB Infrastruktur AG in Wien ein mit den Bauarbeiten betrautes Vorarlberger Bauunternehmen geklagt. Seitens der Unterländer Baufirma wurde als Subunternehmen eine Schlosserei beauftragt, für die der 29-jährige Dornbirner gearbeitet hat. Der Zivilprozess am Wiener Handelsgericht wurde unterbrochen, bis der anhängige Feldkircher Zivilprozess rechtskräftig beendet ist.
Letzterer hat vor wenigen Tagen begonnen. In dem Prozess haben die Zuständigen zweier Versicherungen des Verunglückten die ÖBB Infrastruktur AG und mehrere ÖBB-Mitarbeiter geklagt. Die Verantwortlichen der Unfall- und der Pensionsversicherung verlangen vorläufig 40.000 Euro als Regresszahlung sowie die Haftung der beklagten Parteien für künftige Unterhaltszahlungen an den kleinen Sohn des Verstorbenen.
Kein Koordinator
Klagsvertreter Claus Brändle sagte zu Prozessbeginn in der vorbereitenden Tagsatzung, sein Hauptvorwurf an die beklagten Parteien sei, dass kein Baustellenkoordinator bestellt worden sei.
Zivilrichterin Marlene Ender will nun vor allem klären, ob der Schlosser Kenntnis von der zwischenzeitlich erfolgten Freigabe der Bahnstrecke gehabt haben musste oder nicht.
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