AA

Tödlicher Autounfall: Verringerte Geldstrafe

Der Vorsitzende Richter Norbert Melter.
Der Vorsitzende Richter Norbert Melter. ©Neue/Hofmeister
Feldkirch - Landesgericht setzte am Mittwoch nach Berufung Geldstrafe für fahrlässige Tötung herab.
Alberschwende: Fußgänger gestorben
Deutscher schuldig gesprochen

Von einem Auto erfasst und tödlich verletzt wurde heuer am 29. Jänner auf der Landesstraße 200 in Alberschwende ein 54-jähriger Spaziergänger aus Alberschwende. Der weder zu schnell noch alkoholisiert fahrende Autolenker wurde gestern am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig schuldig gesprochen.

Das Berufungsgericht verringerte die Geldstrafe für den monatlich 5000 Euro netto verdienenden Geschäftsmann auf 14.400 Euro – 180 Tagessätze zu je 80 Euro. Davon wurde die Hälfte für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Dem Gericht zu bezahlen hat der 55-jährige Deutsche damit 7200 Euro. Das Bezirksgericht Bregenz hatte in erster Instanz eine unbedingte Geldstrafe von 20.000 Euro verhängt – 200 Tagessätze à 100 Euro.

Das Landesgericht bestätigte den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung, gegen den der Angeklagte ebenfalls berufen hatte. Denn es sei erwiesen, dass der Geländewagen in der Linkskurve die Gehsteigkante touchiert habe, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Melter in der Urteilsbegründung. Der Autolenker sei also zu weit rechts gefahren und habe damit einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen. Damit sei ihm ein Sorgfaltsverstoß und daher eine Fahrlässigkeit anzulasten.

Für die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sei somit rechtlich die Frage gar nicht mehr von Bedeutung, ob das Auto auf den Gehsteig gelangt oder auf der Fahrbahn verblieben sei, sagte der Vorsitzende des Senats, dem als Beisitzer die Richter Karl Mayer und Wilfried Marte angehören. Allerdings bestehe die berechtigte Vermutung, dass das Fahrzeug „sehr wohl auf den Gehsteig“ geraten und dort gegen den Fußgänger gestoßen sei.

Der 54-jährige Alberschwender befand sich zusammen mit seiner Gattin am Nachmittag auf einem Sonntagsspaziergang. Der Deutsche war zusammen mit seiner Familie heimwärts unterwegs.

Freispruch gefordert

Verteidiger Bernhard Haid hatte für einen Freispruch im Zweifel plädiert. Dass das Auto die Gehsteigkante touchiert habe, genüge nicht für einen Schuldspruch, meinte der Anwalt aus Innsbruck. Es sei nicht geklärt, ob der Pkw auf den Gehsteig geraten sei. Zu dem tödlichen Unfall könnte es laut Verteidigung auch so gekommen sein: Der Fußgänger könnte auf dem schmalen Gehsteig ausgerutscht und dann gegen das sich auf der Fahrbahn befindliche Auto gefallen sein.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Tödlicher Autounfall: Verringerte Geldstrafe