Der Beschuldigte besucht wöchentlich eine Therapie zur Alkoholentwöhnung, später ist ein stationärer Entzug geplant. Als mildernd wertete der Richter zudem eine teilweise Schadenswiedergutmachung durch den 55-Jährigen: Die Eltern der Kinder, die bei dem Unfall ums Leben gekommen sind, haben bisher 20.000 Euro erhalten. Als erschwerend wurde u.a. das Zusammentreffen von mehreren Vergehen gewertet.
Öfter betrunken gefahren
“Das Malheur ist groß – auch für mich”, antwortete der Angeklagte auf die Frage des Richters, wie er damit umgehe, was passiert ist. Der Vorsitzende verwies darauf, dass der Landwirt schon früher einmal betrunken am Steuer erwischt wurde. Hätte er daraus gelernt, “wären die zwei Kinder heute noch am Leben”. Angesichts des tragischen Vorfalls wäre es wünschenswert, dass der Gesetzgeber über eine Null-Promille-Grenze im Straßenverkehr nachdenkt, betonte der Richter. Mit der aktuellen Regelung werde eine “lasche Einstellung befeuert”.
(APA)
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