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Todeslenker muss nicht in Haft

"Ich bin froh über das Urteil, dennoch ist das Schicksal der Hinterbliebenen das Schlimmste für mich", so die Reaktion des 22-jährigen Unfalllenkers auf die milde Strafe.

Im Mai letzten Jahres rast der betrunkene Dornbirner (1,2 Promille) über die Kehlerstraße in Dornbirn, verliert die Kontrolle über das Auto und überfährt einen Radfahrer. Der 61-jährige Familienvater stirbt an den Verletzungen.

Das Landesgericht Feldkirch verurteilte den Mann im September wegen fahrlässiger Tötung zu einer zweimonatigen Haftstrafe, die „VN“ berichteten. Doch die Strafe muss der Alkolenker nicht absitzen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ging wegen des aus ihrer Sicht zu milden Urteils in Berufung. Nun kommt der Unfallverursacher noch milder davon: acht Monate verhängte das Oberlandesgericht – auf Bewährung. Die Innsbrucker Richter hoben damit das erstinstanzliche Urteil von Richter Peter Mück auf.

Nicht damit gerechnet

„Wir haben nicht mit dieser milden Strafe gerechnet“, zeigt sich Nicolas Stieger, der Verteidiger des jungen Dornbirners, gegenüber den „VN“ positiv überrascht von der Entscheidung. Das Oberlandesgericht begründete das milde Urteil mit dem außerordentlichen Engagement gegen Alkohol am Steuer, mit dem der Unfalllenker nach der Todesfahrt begonnen hat. Normalerweise beträgt die Strafe für eine solche Tat vier bis acht Monate unbedingt.

Täter zeigt Reue

Nach dem Vorfall zeigte sich der 22-Jährige reumütig: er hielt Vorträge für Fahrschüler über die Gefahren von Alkohol und verteilte Handzettel vor Diskotheken. Der Verteidiger hält die Entscheidung der Innsbrucker Richter für angemessen: „Der Gesellschaft hätte es nicht geholfen, wenn mein Mandant im Gefängnis gesessen hätte, mit seinem Engagement nutzt er der Allgemeinheit viel mehr, außerdem ist der Mann für sein Leben gestraft.“ Schließlich habe der Unfalllenker einen Familienvater auf dem Gewissen und müsse den Rest seines Lebens damit klarkommen, so der Verteidiger weiter.

„Mein Engagement gegen Alkohol am Steuer werde ich auch nach dem Urteil fortsetzen“, verspricht der Unfalllenker.

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