Kurz nach der Tat gab der am Kopf verletzte Inhaber gegenüber der Polizei an, er habe verdächtige Geräusche gehört und sei niedergeschlagen worden. Als er wieder aufgewacht sei, habe alles bereits lichterloh gebrannt. Die Produktionshalle seiner Tischlerei in Hard war komplett niedergebrannt. Als Motiv seiner Tat gab Harder Arbeitsüberlastung an, es habe sich um eine Kurzschlußreaktion gehandelt.
Der Handwerker wurde am Mittwoch wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung zu einer Geldstrafe von 360 Euro verurteilt. Vom Verdacht des Versicherungsmißbrauchs wurde der 37-Jährige jedoch gänzlichst freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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