Tiroler Bub verhungert: Prozess gegen Eltern am 9. Februar
Weder der Verteidiger der Mutter noch jener des Vater erhoben Einspruch gegen die Anklage, wie vergangene Woche bekanntgegeben worden war. Den Eltern droht im Falle einer Verurteilung bis zu lebenslange Haft. Sie sollen ihren Sohn zu Tode gequält haben. Beide Eltern hatten sich der Staatsanwaltschaft zufolge geständig gezeigt. Die Mutter habe die Taten jedoch mit einem angeblich im Buben wohnenden Dämon "erklärt". Der Vater habe angegeben, die Taten zu bereuen. Bei beiden lag laut psychiatrischem Sachverständigengutachten eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen vor, sie sollen jedoch zurechnungsfähig gewesen sein. Bei der Mutter ordnete die Staatsanwaltschaft aufgrund der georteten erneuten Gefahr einer ähnlichen Tat die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.
Grausamste Misshandlung über Monate
Den Eltern werden in der Anklage grausamste seelische und körperliche Misshandlungen ihres Sohnes über mehrere Monate hinweg vorgeworfen. Nahezu Unbeschreibliches war dazu bekannt geworden: Die Angeklagten sollen den Buben laut Anklagebehörde "vom übrigen Familienleben isoliert und wegsperrt, ihn vollkommen entmenschlicht, erniedrigt und verängstigt" haben. "Sie haben ihn mit einem Kochlöffel geschlagen, ihn an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und ihm dabei teilweise auch die Augen verbunden. Sie haben ihn auch zusätzlich an den Armaturen des Waschbeckens im WC angebunden und bei völliger Dunkelheit über Stunden eingesperrt", hieß es seitens der Staatsanwaltschaft unter anderem. Ihnen sei es demnach darauf angekommen, den Sohn möglichst qualvoll zu Tode zu bringen. Die Eltern sollen die Taten in Chats besprochen und mit Fotos und Videos dokumentiert haben. Die Beschuldigten bestärkten sich laut Anklage gegenseitig darin, dass der Bub "vernichtet werden" solle. Damit die Eltern des angeklagten Vaters - die Großeltern des Buben - keinen Verdacht schöpften, hatte dieser sie mit den verbliebenen drei Geschwistern weiterhin besucht. Auf Nachfrage nach dem Verbleib des Enkelsohns seien den Großeltern Ausreden aufgetischt worden.
Tot in Bett gefunden
Der Bub war am 19. Mai 2024 tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, woraufhin der Vater die Polizei verständigte. Er verstarb an den Folgen seiner schweren Unterernährung mit Flüssigkeitsmangel. Vor seinem Tod wog der Dreijährige bei einer Körperlänge von 94 Zentimetern lediglich sieben Kilogramm. Dabei handle es sich nicht einmal um die Hälfte des zu erwartenden Gewichts eines Buben im entsprechenden Alter, hieß es.
Nachdem die Eltern wegen eines psychischen Ausnahmezustandes in einem Spital gewesen waren, wurden sie festgenommen. Über sie wurde Untersuchungshaft verhängt. Die Geschwister - allesamt Mädchen - im Alter von einem, drei und sechs Jahren, wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf. Auch war die Familie zuvor behördlich nicht auffällig gewesen. Die Familie lebte nach Angaben der Staatsanwaltschaft in finanziell angespannter Lage, sehr zurückgezogen und pflegte nur wenig Kontakt zu den Eltern des angeklagten Vaters. Aufgrund der schwierigen Lebenssituation hätten sie sich in eine "konstruierte, mystische Schein- bzw. Fantasiewelt" geflüchtet, wonach ein Dämon, der im Körper des kleinen Buben stecke, für ihre missliche Lage verantwortlich sei und das Schicksal der Familie steuern würde. Die Schwestern des Buben waren indes nunmehr bei Pflegefamilien untergebracht.
(APA)
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