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Tipps für die Vertragserrichtung

Bei der Vertragserstellung ist es wichtig, bereits im vorhinein alle Kosten abzuklären Unabhängig von der Art des Vertrages sind immer zahlreiche Grundsätze zu beachten. Journal

In erster Linie gilt: Bereits vor Abschluss eines Vertrages sollten sämtliche Kosten klar sein. Auch die Nebenkosten sollten abgecheckt werden. Ein Beispiel: Beim Kauf einer Wohnung fallen Nebenkosten wie etwa Maklerprovision, Vertragskosten, Kosten allfälliger Beglaubigungen an. Hinzu kommen aber noch die mit dem Wohnungskauf verbundenen Gebühren für die grundbücherliche Durchführung und die Steuern.

Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens klärt dies schon im Vorfeld der Vertragserrichtung ab. Vor einem Vertragsabschluss sind alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten detailliert zu hinterfragen. Das ist wichtig, um spätere unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bei Kaufverträgen sollte der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Rechtsanwaltes überwiesen werden. Das ist für sämtliche Vertragsparteien eine zusätzliche finanzielle Absicherung. Ebenso werden vom Rechtsanwalt steuertechnische Fragen abgeklärt. Er wickelt auch die Vergebührung der Verträge mit dem Finanzamt ab.

Man sollte sich niemals mit mündlichen Nebenabsprachen, die zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden, begnügen. Sie sollten immer auf beiderseitig unterschriebenen Urkunden festgehalten werden. Mündliche Vereinbarungen sind häufig schwer beweisbar.

Am besten, man klärt die Details mit dem Vertragspartner ab und hält die getroffenen Absprachen schriftlich fest. Es ist kein Fehler, frühzeitig den Rechtsanwalt seines Vertrauens hinzuzuziehen.

Er gibt bereits im Vorfeld praktische Tipps für die Vertragsverhandlungen. Das spart Zeit und Geld. Der Rechtsanwalt benötigt immer die genauen Daten aller Vertragsparteien und klärt schlussendlich, ob und welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Kosten und Gebühren anfallen. Der Rechtsanwalt hilft auch bei allfälligen Finanzierungswünschen. Last but not least müssen noch die Kosten der Vertragserrichtung abgeklärt werden. Viele Rechtsanwälte vereinbaren Pauschalhonorare.

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