Der Tierschutzverein sieht Haltungsbestimmungen verletzt und mit der Tötung eines Goldfisches im Rahmen der Ausstellung den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ekkehard Bechtold, Rechtsanwalt und Präsident des Kunstraum Dornbirn, spricht in Bezug auf die Anzeige hingegen von einer Publicity-Aktion des Tierschutzvereins.
Die aktuelle Ausstellung des Kunstraum Dornbirn hat in den vergangenen Wochen für einige Aufregung gesorgt. Im Mittelpunkt des Interesses steht eine Installation des dänischen Künstlers Marco Evaristti. Evaristti ließ in zehn Standmixern jeweils einen Goldfisch schwimmen, deren Leben vom Wohlwollen der Ausstellungs-Besucher abhing. Der Besucher konnte entscheiden, ob er die Geräte einschalten wollte oder nicht und war somit Herr über Leben und Tod.
Nachdem Goldfisch Stella bereits am Eröffnungsabend der Ausstellung sein Leben hatte lassen müssen, zerschmetterten in der darauf folgenden Nacht unbekannte Täter die Mixer am Boden. In derselben Nacht wurden außerdem die Goldfische entführt, nach einigen Tagen aber vom Goldfischkommando wieder zurückgegeben. Die zerstörte Installation wurde nach Rücksprache mit dem Künstler nicht wieder aufgebaut. Seither befinden sich laut Bechtold keine lebenden Tiere mehr in der Ausstellung.
Die Freiheit der Kunst ist ein wichtiges Rechtsgut unserer Gesellschaft, sie muss ihre Schranken jedoch dort finden, wo Lebewesen Schaden nehmen können, sagte Roman Kopfer, Jurist des Tierschutzvereins, am Freitag in einer Aussendung. Bechtold seinerseits kommentierte die Anzeige gelassen. Das trifft mich nicht, sagte der Kunstraum-Präsident gegenüber der APA. Die Frage des Tierschutzes sei bereits in Dänemark geklärt worden, wo die Installation vor ein paar Jahren zu sehen war.
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