Tierschützer erzielen Teilerfolg gegen Spar

Demnach wurde die einstweilige Verfügung aufgehoben, wonach die Tierschützer keine Flyer, Banner und Transparente unter Verwendung der Aufforderungen "SPART euch das" oder etwa "SPART euch die Vollspaltenboden-Tierquälerei" unter Benützung des Logos verwenden dürfen.
Aber auch die einstweilige Verfügung gegen Berichte, wonach die Supermarktkette für Missstände in der Schweinehaltung mitverantwortlich sei, wurde abgewiesen.
Allerdings dürfe der VgT weiterhin nicht behaupten, dass die Supermarktkette nicht bereit sei, Verbesserungen voranzutreiben. Weiters dürfe nicht behauptet werden, dass den Kundinnen und Kunden Schweinefleisch aus Intensivtierhaltung aufgezwungen werde.
Aber auch die Aussage, dass Spar von allen Supermarktketten am wenigsten bereit sei, den Ausstieg der Fleischbranche aus der Haltung auf Vollspaltenboden zu unterstützen, dürfe nicht mehr gemacht werden.
Der VgT verweist in einer Aussendung auf die Entscheidungen zugunsten der Tierschützer. Die Supermarktkette wiederum merkte in einer Stellungnahme gegenüber der APA dazu an, "die Entscheidung des OGH bestätigt uns insofern, dass der VgT nicht mehr sagen darf, SPAR sei am allerwenigsten bereit, den Ausstieg aus dem konventionellen Schweinefleisch zu unterstützen, SPAR zwinge den Konsumenten Vollspaltenbodenfleisch auf oder SPAR würde den Ausstieg aus Vollspaltenböden bremsen und dergleichen". Aber auch die Behauptung, Spar sei nicht bereit, für Verbesserungen beim Tierwohl einzutreten, sei nicht erlaubt.
Spar hatte in erster Instanz bereits Mitte 2022 beim Handelsgericht Wien die einstweiligen Verfügungen durchgebracht. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte heuer Anfang des Jahres das Urteil in erster Instanz.
(APA)
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