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Tierschutzaffäre: BVT-Ausschuss startet in neue Befragungsrunde

Kommende Woche wird die Tierschutzaffäre im BVT-Ausschuss neu aufgerollt.
Kommende Woche wird die Tierschutzaffäre im BVT-Ausschuss neu aufgerollt. ©APA/ Georg Hochmuth
Ab kommender Woche wird die Tierschützer-Affäre beim BVT-Ausschuss wieder aufgerollt. Dabei wird es um die Arbeit jener Polizisten gehen, die 2006 gegen Tierrechts-Aktivisten ermittelt haben.

Der BVT-Untersuchungsausschuss rollt ab kommender Woche die Tierschützer-Affäre wieder auf. Dabei geht es um die Arbeit einer Sonderkommission der Polizei, die ab 2006 gegen Tierrechts-Aktivisten ermittelt hat. Das Vorgehen war äußerst umstritten. Unter anderem, weil mehrere Beschuldigte trotz schwacher Beweislage monatelang in U-Haft genommen wurden. Der Prozess endete mit Freisprüchen.

Opposition: Paradebeispiel für politischen Machtmissbrauch

Die Opposition will den Tierschützer-Prozess als Paradebeispiel für politischen Machtmissbrauch im Innenministerium vorführen. Der Vorwurf: Verfassungsschutz und Polizei seien auf Zuruf von ÖVP-nahen Kreisen gegen unbequeme Aktivsten vorgegangen, obwohl strafrechtlich nichts gegen sie vorlag.

Die “SOKO Bekleidung” ermittelte ab 2006 gegen die Aktivisten rund um den Obmann des Vereins Gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, und stufte sie als kriminelle Organisation ein. Balluch und acht weitere Kollegen verbrachten 2008 104 Tage in Untersuchungshaft, ehe sie auf Anweisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien freigelassen wurden. Im März 2010 folgte der Prozess gegen 13 Aktivisten am Landesgericht Wiener Neustadt, der Großteil davon angeklagt nach dem eigentlich gegen organisierte Kriminalität gerichteten “Mafia-Paragrafen”.

Prozess: Alle Aktivisten freigesprochen

Dieser (mittlerweile entschärfte) Paragraf stellte die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation unter Strafe, ohne dass konkrete Taten nachgewiesen werden mussten. Sowohl daran als auch an den Methoden der Sonderkommission regte sich im Lauf der 88 Prozesstage immer lautere öffentliche Kritik. Denn neben Lauschangriff, Peilsendern sowie Telefon- und E-Mail-Überwachung hatte die Polizei auch eine verdeckte Ermittlerin (“Danielle Durand”) eingesetzt, letzteres den Angeklagten aber verschwiegen. Im Prozess wurden zwar alle Aktivisten freigesprochen. Auf den Prozesskosten blieben sie jedoch sitzen.

“Am Beispiel der Tierschützer kann man zeigen, wie das BVT und die Polizei eingesetzt werden können gegen unbescholtene Bürger, gegen Teile der Zivilgesellschaft, deren Meinung man nicht teilt”, begründet SP-Fraktionschef Kai Jan Krainer die Untersuchung der Affäre. Denn das Vorgehen der Tierschützer sei für betroffene Firmen und Politiker zwar unangenehm gewesen, aber nicht verboten. Trotzdem seien sie behandelt wie eine Mafia-Organisation und mit den schärfsten Waffen des Rechtsstaats bekämpft worden.

Tierschutzaffäre: Kritik von der Opposition

Für Alma Zadic von der Liste Jetzt spielt das Thema auch in die Debatte um die von ÖVP und FPÖ gewünschte “Sicherungshaft” hinein: “Das zeigt, was passieren kann, wenn man Personen ohne konkreten Tatverdacht einsperrt.” Für Stephanie Krisper von den NEOS spiegeln sich im Tierschützer-Prozess auch die im Ausschuss thematisierten “schwarzen Netzwerke” wider, weil die Behörden hier aufgrund der Zurufe ÖVP-naher Personen völlig überschießend agiert hätten.

Kommende Woche geladen sind neben VGT-Obmann Balluch auch der frühere Kampagnenleiter Christian Moser und Stefan Traxler, einer der Verteidiger im Tierschützer-Prozess. Für 12. und 13. März hat der Ausschuss dann unter anderem Peter Graf geladen, den Miteigentümer der Modekette Kleiderbauer. Ihm wirft die Opposition vor, die Ermittlungen mit einem Anruf beim damaligen Innenminister Günther Platter (ÖVP) überhaupt erst ausgelöst zu haben. Auch der ÖVP-nahe Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly soll aussagen.

Kleiderbauer wollte dazu auf APA-Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Bei der ÖVP hieß es, die “militanten Tierrechtsaktivisten” hätten eine Welle von Vandalismus, Bedrohungen und Sachbeschädigungen ausgelöst. Im U-Ausschuss wolle die ÖVP vor allem das staatsanwaltschaftliche Procedere genau beleuchten.

Tierschützer-Prozess: Eine Chronologie

Der Prozess endete zwar mit Freisprüchen, brachte den Angeklagten aber lange U-Haft und Schulden. Eine Chronologie:

21. Mai 2008 – Hausdurchsuchungen bei Tierschützern in ganz Österreich. Zehn Personen kommen in Untersuchungshaft, darunter Martin Balluch, der Obmann des Vereins Gegen Tierfabriken (VGT) . Eine eigenes eingerichtete Sonderkommission (“SOKO Bekleidung”) bezeichnet die Tierschützer als “kriminelle Organisation”. Der Vorwurf: “Brandstiftungen, Gasanschläge und andere schwere Sabotageakte” gegen Modehändler, Landwirtschaft, Jäger und Lebensmittelkonzerne.

13. August 2008 – “Mangels Haftgründen” wird ein Tierschützer aus der U-Haft entlassen.

2. September 2008 – Nach 104 Tagen werden auch die restlichen Aktivisten enthaftet – allerdings erst auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Die sieht mehr als drei Monate U-Haft bei einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren als nicht mehr vertretbar an.

11. August 2009 – Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stellt einen Strafantrag gegen zehn Tierschützer fertig. Sie sollen wegen Bildung einer kriminellen Organisation nach dem damaligen “Mafia-Paragrafen” (278a Strafgesetzbuch) angeklagt werden.

1. Februar 2010 – Die Anklage wird ausgeweitet: Vor Gericht müssen nun 13 Aktivisten, sechs davon werden ausschließlich nach dem umstrittenen “Mafia-Paragrafen” angeklagt, sieben weitere auch wegen konkreter Delikte wie Nötigung und Sachbeschädigung.

2. März 2010 – Der “Tierschützer-Prozess” beginnt am Landesgericht Wiener Neustadt. Insgesamt folgen 88 Prozesstage.

18. November 2010 – Erst im laufenden Prozess wird bekannt, dass die Polizei auch eine verdeckte Ermittlerin (“Danielle Durand”) im Verein gegen Tierfabriken (VGT) eingeschleust hatte.

2. Mai 2011 – Das Urteil ist eine Ohrfeige für Polizei und Staatsanwaltschaft: Die Beschuldigten werden von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen, die Richterin übt harsche Kritik an der “Soko Bekleidung”. Ein Teil des Prozesses muss später wiederholt werden. Ende Mai 2014 endet aber auch der letzte Tierschützer-Prozess mit Freisprüchen.

5. Juni 2012 – Die Staatsanwaltschaft Wien stellt ein wegen Falschaussage laufendes Verfahren gegen den Chef der “Soko Bekleidung”, Erich Zwettler, ein.

20. Juli 2012 – VGT-Obmann Balluch zeigt Spitzenbeamte des BVT und des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) wegen übler Nachrede, Verleumdung und Amtsmissbrauchs an. Seine Begründung: Trotz des rechtskräftigen Freispruchs werden die Anschuldigungen im Verfassungsschutzbericht 2012 wiederholt.

6. Juli 2013 – Der Nationalrat saniert den im Tierschützer-Prozess in Verruf gekommenen “Mafia-Paragrafen”: verfolgt werden kann nur noch, wer sich durch kriminelle Handlungen in großem Umfang bereichern will – nicht jedoch wer damit “erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft” anstrebt.

8. März 2018 – Das Oberlandesgericht Wien weist eine Schadenersatzklage Balluchs gegen die Republik zurück. Der Aktivist bleibt somit trotz des Freispruchs auf 600.000 Euro Verteidigungskosten sitzen.

(APA/Red)

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