Je 400 Euro Geldstrafe wegen Tierquälerei – mit diesem Urteil müssen sich zwei Feldkircher Rentner abfinden. Sie hatten einem ihren Yorkshire-Terrier-Welpen ein Hundegeschirr gekauft. Mit der Zeit wurde der kleinen Hündin das Halsband auf Grund ihres Wachstums zu eng. Doch die Besitzer kümmerten sich nicht darum. Das Nylonband wuchs ein, der Hals schwoll an, es bildeten sich Wucherungen, Eiter sammelte sich, der Hund stank grauenhaft. „Ich konnte mir nicht erklären, warum der Hund so stinkt“, behauptet die Angeklagte. „Ich bin eine Tierfreundin“, sagt sie weiter.
Hund befreit
Eine Passantin, selbst Hundebesitzerin, fiel der kleine Hund auf, weil er sich ständig kratzte. Als sie bemerkte, dass ihm das Halsband derart zu eng war, schnitt sie es ihm sofort mit einer Schere herunter. Mittlerweile ist der Hund auf einem Pflegeplatz. Die beiden Ex-Besitzer wurden wegen Tierquälerei durch Unterlassen verurteilt. Auch Nichtstun ist in diesem Fall strafbar. „Der Hund erlitt dadurch fürchterliche Qualen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die beiden müssen auch noch die Verfahrenskosten bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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