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Tierquälerei: Strafe nicht bezahlt

Die mögliche Höchststrafe für Tierquälerei beträgt zwei Jahre Gefängnis
Die mögliche Höchststrafe für Tierquälerei beträgt zwei Jahre Gefängnis ©Bilderbox bzw. VOL.AT
Geldbuße für Diversion nicht entrichtet: Nun neuer Prozess gegen Angeklagte, deren Hund im heißen Auto eingesperrt war.

Die Chance, die ihr die Richterin beim Strafprozess am 10. Februar gewährt hatte, hat die Angeklagte nicht genutzt. Die unbescholtene 28-Jährige, der das Vergehen der Tiequälerei zur Last gelegt wurde, war in den Genuss einer Diversion gekommen. Hätte sie die Geldbuße von 250 Euro bezahlt, wäre das Strafverfahren eingestellt worden.

Aber die Hausfrau hat dem Gericht den Geldbetrag nicht überwiesen, jedenfalls nicht den gesamten. Deshalb muss sich die türkische Staatsbürgerin neuerlich vor Gericht verantworten. Zur gestrigen Verhandlung ist die Dornbirnerin aber unentschuldigt nicht erschienen. Richterin Sabrina Tagwercher lässt die Angeklagte nun zum nächsten Prozesstermin durch die Polizei vorführen.

Der verheirateten Mutter von drei Kindern wird vorgeworfen, dass sie ihrem Hund am 20. Juli 2016 unnötige Qualen zugefügt hat. Bei einer Außentemperatur von 31 Grad soll die 28-Jährige auf dem Parkplatz vor dem Dornbirner Schwimmbad in einer Transportbox ihren Hund zumindest eine halbe Stunde lang in ihrem schwarzen Auto der prallen Sonne ausgesetzt und zurückgelassen haben.

Gestorben

Hätte die Polizei nicht noch rechtzeitig eingegriffen, wäre der Hund „nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens in kurzer Zeit an einem Hitzeschlag gestorben“, sagte die Staatsanwältin bei der ersten Verhandlung im Februar.

Polizisten hatten an dem heißen Sommernachmittag den Malteser-Hund in dem geparkten Auto entdeckt. Die Beamten ließen die Autofahrerin im Schwimmbad ausrufen. Die Frau sei daraufhin mit ihren Kindern zum Auto zurückgekehrt und habe ihrem Hund sofort Wasser zu trinken gegeben, berichteten die Polizisten. Danach seien die Kinder mit dem Hund zur Abkühlung zur Dornbirner Ache gegangen.

Die Angeklagte gab im Februar vor Gericht an, sie habe nur kurz ihre Kinder im Schwimmbad bei ihrer Schwägerin abgegeben. Als sie ausgerufen worden sei, habe sie sich bereits auf dem Rückweg zum Auto befunden. Sie habe nicht gewusst, dass Hunde nicht schwitzen können.

Weil die 28-Jährige Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernahm und Besserung gelobte, kam sie beim Prozess im vergangenen Winter ohne Verurteilung mit einer Diversion davon. Die mögliche Höchststrafe für Tierquälerei beträgt zwei Jahre Gefängnis.

Erst am Tag vor dem gestrigen Verhandlungstermin sei beim Gericht ein Teil der Geldbuße eingelangt, sagte Richterin Tagwercher gestern. 100 Euro habe die Angeklagte überwiesen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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