Die beiden Angeklagten hätten sich „derart sorglos und respektlos gegenüber einem Lebewesen“ verhalten, wie sie das zuvor selten erlebt habe, sagte Staatsanwältin Laura Hutter-Höllwarth in ihrem Schlussplädoyer. Die unbescholtenen und arbeitslosen Angeklagten wurden gestern am Landesgericht Feldkirch wegen Tierquälerei jeweils zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 480 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte zwei Jahre Gefängnis ausgemacht.
Nach Ansicht von Richter Martin Mitteregger haben der 44-jährige Dornbirner und seine 33-jährige Lebensgefährtin ihrem Hund unnötige Qualen zugefügt. Demnach haben sie den zehn Wochen jungen Welpen zwischen 31. Dezember 2015 und 8. Jänner 2016 auf ihrem Balkon jeweils stundenlang auf den Balkon gesperrt und ihn dabei der Kälte und dem Regen ausgesetzt. Der Hund sei körperlich noch nicht so entwickelt gewesen, dass er ausreichend gegen Kälte und Nässe geschützt gewesen sei. Passanten wurden auf den winselnden Hund aufmerksam und informierten die Polizei. Das Tier sei durchnässt gewesen und habe gezittert, sagten die Zeugen. Das Tier wurde den beiden Hundehaltern abgenommen.
Lärm ausgesetzt
Die Angeklagten haben den Schäferhundwelpen aus der Slowakei nach Dornbirn gebracht. Sie hätten den Welpen als Spielzeug für ihren eineinhalbjährigen Sohn verwendet und seien nie mit ihm spazieren oder Gassi gegangen, empörte sich die Staatsanwältin. Die Angeklagten sagten, sie hätten den Hund auf den Balkon gebracht, weil das Tier ihr Kind nicht einschlafen lassen habe. Selbst in der Neujahrsnacht hätten die Angeklagten den Welpen im Freien gelassen und ihn dabei dem Feuerwerkslärm ausgesetzt, merkte der Richter an.
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