Waren Tierquälereiprozesse früher in der Regel bei einem der sechs Bezirksgerichte angesiedelt, kümmert sich nach der Strafrechtsnovelle seit 2016 das Landesgericht um diese Causen. Das hängt damit zusammen, dass die Strafdrohung von einem auf zwei Jahre angehoben wurde. Somit sind Misshandlungen, Quälen, Aussetzen von Tieren, mutwillige Tötungen und dergleichen nun aufgrund einfacherer Berichterstattung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich.
Alte Fälle aus und draus
Stammt eine Straftat noch aus dem Jahr 2015, dann ist auf sie das günstigere Gesetz anzuwenden, und das ist die alte Rechtslage mit einem Jahr Strafe. Doch mit Voranschreiten des Jahres trifft Tierquäler zunehmend die schärfere Strafe. Dieses Jahr mussten bereits ein Bauer und mehrere Hundehalter wegen ihrem haarsträubenden Umgang mit Tieren auf die Anklagebank des Landesgerichts. Weitere Fälle werden folgen und somit ist § 222 Strafgesetzbuch nicht mehr der Exot in den Landesgerichtsprozessen, der es einmal war.
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