Tierquälerei: 62-Jähriger misshandelte jungen Hund
Von Seff Dünser/NEUE
Hunde sind die besten Freunde des Menschen“, sagte Richter Georg Furtschegger, „aber man behandelt so seine besten Freunde nicht.“ Der Angeklagte habe am 8. September 2019 in Feldkirch seinen Hund misshandelt und damit das Vergehen der Tierquälerei begangen. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2520 Euro (280 Tagessätze zu je neun Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1800 Euro. Die restlichen 720 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen.
Unnötige Schmerzen
Nach Überzeugung des Richters hat der 62-Jährige seinen Hund am Hals gepackt und in sein Fahrzeug geworfen. Danach hat der Oberländer nach den gerichtlichen Feststellungen dem über den Fahrersitz hinweg auf den Beifahrersitz geschleuderten Tier mehrere Schläge versetzt. Dadurch habe er dem jungen Schäferhund unnötige Schmerzen zugefügt, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Der Strafrichter folgte den Angaben der drei Belastungszeugen. Sie schilderten den Vorfall übereinstimmend so: Der Hund des Angeklagten ist davongerannt und hat im Freien mit ihrem Hund gespielt. Aus einiger Entfernung rief der Mann vergeblich „Hund, Hund!“, ohne dessen Namen zu nennen. Der Angeklagte fuhr daraufhin mit seinem Kleinbus zu ihnen her. Ohne vorherige Kommandos habe er dann seinen Hund misshandelt.
Bestritten
Der Angeklagte sage, er sei nicht schuldig. Er habe seinen einjährigen Hund nur deshalb ins Fahrzeug geworfen, weil das Tier freiwillig nicht eingestiegen wäre. Geschlagen habe er seinen Schäferhund im Fahrzeug, weil das Tier dort in seinen Rucksack gebissen habe. Er misshandle seinen Hund nicht, gab der beschuldigte Angestellte zu Protokoll.
"Nichts für Sie"
Staatsanwalt Mathis war dazu anderer Ansicht: Der Angeklagte habe offenbar kein Mitgefühl für seinen Hund. Verwaltungsrechtlich sei der Hundehalter bereits 13 Mal angezeigt worden. Vor allem deshalb, weil er sich nicht an den Leinenzwang halte. Möglicherweise werde die BH nach der strafrechtlichen Verurteilung nun ein Hundehalteverbot über ihn verhängen. „Jedenfalls sind Hunde nichts für Sie“, sagte der Staatsanwalt zum Angeklagten.
(Red.)
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