Die Kantonsregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf dem Kantonsparlament übergeben.
Passive Sterbehilfe, also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, soll unter drei Voraussetzungen zugelassen werden. Die Patienten müssen so schwer erkrankt sein, dass das Leiden zum Tod führt und der Zustand nicht mehr verbessert werden kann. Zudem müsste das Hinausschieben des Todes eine unzumutbare Verlängerung des Leidens bringen. Außerdem muss der Verzicht auf weitere Behandlungen dem mutmaßlichen Willen des Patienten oder der Patientin entsprechen.
Die Entscheidung soll ausschließlich den behandelnden Ärzten vorbehalten bleiben. Diese müssen die Angehörigen oder Vertrauenspersonen der Sterbenden in die Entscheidung miteinbeziehen. Patientenverfügungen sollen beachtet werden, falls es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Sterbende seit deren Abfassung seine Meinung geändert hat.
Gelten soll die neue Regelung nicht nur in den Kantonsspitälern, sondern auch in Privatkliniken mit Grundversorgungs- oder einem umfassenden Versorgungsauftrag in Spezialbereichen. Außerdem soll die Regelung auch in Alters- und Pflegeheimen sowie für Spitex-Dienste gelten.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.