Ab Jänner 2017 ändert sich einiges im österreichisches Erbrecht. Lebensgefährten werden marginal bessergestellt und erhalten immerhin ein einjähriges Wohnrecht als Hinterbliebene. Eltern und Geschwister sind zwar weiter erbberechtigt, erhalten aber keinen Pflichtteil mehr. Und auch Schenkungen werden künftig verstärkt als Erb-Vorauszahlung betrachtet.
Wir fragen nach, welche Auswirkungen dies auf die Vorarlberger hat. Auf was sollte man achten, wenn man ein Testament verfasst? Wie sorge ich dafür, dass mein Erbe auch so umgesetzt wird, wie ich es mir vorstelle? Welche Stolperfallen gibt es? Notar Richard Forster stellte sich den Fragen der VOL.AT-Nutzer.
Die grundsätzliche Erbfolge ist klar geregelt: Wenn es Kinder gibt, erhaltet der Partner ein Drittel und die Kinder das restliche Erbe. Wenn es keine Kinder gibt, erben die Eltern ein Drittel. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine eingetragene Partnerschaft oder Ehe handelt. Lebensgefährten erhalten nun zumindest ein einjähriges Wohnrecht und ein außerordentliches Erbrecht.
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