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"The world in Vorarlberg is too small"

Schwarzach - Ex-Vizekazler Hubert Gorbach will die Insignien seiner vergangenen Macht nicht missen. Wie "Kurier“ berichtet, hat Gorbach im Ausland mit seinem alten Briefkopf um Jobs für sich und seine neue Beratungsagentur geworben.

Konkret wandte er sich an den britischen Finanzminister Alistair Darling, dem Gorbach sein Problem schildert: „The world in Vorarlberg ist too small.“

Das Schreiben datiert vom 18. Juli dieses Jahres. Adressat ist eben jener „long-time friend“ Alistair Darling, dessen Vornamen Gorbach leider nicht mehr ganz so intus hatte – Alistar statt Alistair. Jenem Alistair wird also das Schicksal des Ex-Vizekanzlers geschildert. Er habe viele Angebote gehabt, schreibt Gorbach, diese aber wegen einer Vereinbarung („handshake“) mit dem Touristikunternehmer Klaus nicht angenommen. Nach einer gewissen Zeit fühle er aber, „the world in Vorarlberg is too small“, er wolle jetzt sein eigenes Beratungsunternehmen starten.

Dann fragt Gorbach den britischen Schatzkanzler, ob dieser nicht irgendeine Betätigung für ihn wisse: „If you know about any area of operation for myself, where I am able to intend all my experiences and my know-how, please let me know, I am available anytime for further information.“ Im Klartext: Gorbach ist jederzeit bereit, seine Erfahrungen und sein Know-How zur Verfügung zu stellen. Anruf genügt quasi. Der kam freilich nie, gesteht Gorbach heute ein.

Bemerkenswert ist an dem Schreiben der Briefkopf. Gorbach verwendete sein früheres Amts-Briefpapier mit dem Wappen der Republik. Neben der Bezeichnung „Vizekanzler“ fügte er handschriftlich ein „a. D.“ (außer Dienst) hinzu. Die Ministeriumsadresse am unteren Rand strich er durch und schrieb seine neuen „contact dates“ hin. Die Verwendung der Republiksinsignien verteidigt Gorbach so: „Unter früheren Amtskollegen ist das üblich. Das ist Geschmacksache.“

Ganz so locker kann man mit dem Wappentier aber nicht umgehen. Streng genommen darf Gorbach es nämlich nicht verwenden, es ist Amtsträgern und offiziellen Stellen vorbehalten. Ausnahmen müssen genehmigt werden. Bei Zuwiderhandeln ist die Bezirkshauptmannschaft angehalten, bis zu 3.600 Euro Verwaltungsstrafe zu verhängen, wenn die Verwendung des Wappens geeignet ist, „eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen“ oder „das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen“.

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