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Teures „Gratis-Jugend-Konto“

Die von den Banken in der Werbung mit kostenloser Kontoführung und kostenlosen Bankomatkarten angebotenen „Gratis-Jugendkonten“ können teuer werden, warnen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK).

Ein AK-Test zeige, dass Bankomatkarten zwar gratis beim Jugendkonto dabei seien, bei manchen fielen aber saftige Kontokosten an – beispielsweise bis zu 15 Euro für eine Kontoschließung. Eltern sollten auch auf Überziehungsfallen bei Bankomatabhebungen oder -zahlungen achten, so die AK Wien in einer Presseinformation von heute, Dienstag.

Die AK hat im September die Konditionen von Jugendkonten für Schüler, Lehrlinge und Jugendliche von 14 bis 19 Jahren bei acht Wiener Banken (Bank Austria, Bawag, Erste Bank, Hypo NÖ, Oberbank, PSK, Raiffeisen NÖ-Wien, Volksbank Wien) erhoben.

Ein Minus könne teuer kommen, die Überziehungszinsen außerhalb des Überziehungsrahmens erreichten bis zu 14,5 Prozent. Manche Kreditinstitute verlangten Spesen für Überweisungen, Bareinzahlungen auf ein bankfremdes Konto, Dauerauftragsänderungen, -schließungen, -löschungen oder Kontoschließungen. So verrechne etwa die Oberbank für manuelle Buchungen 41 Cent pro Transaktion oder die Bank Austria für die Kontoschließung 15 Euro.

Die Guthabenzinsen auf den Jugendkonten seien zwar attraktiv, die Überziehungszinsen jedoch saftig. So machten die Guthabenzinsen zwischen 0,5 Prozent (Bank Austria) und 2 Prozent (Raiffeisen NÖ-Wien) aus. Die Minus-Zinsen könnten bis zu 14,5 Prozent (Bank Austria, Erste Bank) betragen, wenn über einem vereinbarten Kontorahmen überzogen wird.

Die Bankomatkarte sei in der Regel kostenlos in den Kontopaketen enthalten. Das Bankwesengesetz regelt, dass Banken eine Bankomatkarte an Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern ausgeben dürfen. Was die Bankomatkarte dann kann, hängt von einer Haftungserklärung der Eltern ab. Wenn sie diese nicht unterschreiben, kann der Jugendliche nur über das Guthaben am Konto verfügen, und das Konto kann nicht ins Minus rutschen. Unterschreiben die Eltern aber die Haftungserklärung, kann der Jugendliche beispielsweise bei Bankomaten im In- und Ausland abheben und bei Bankomatkassen bezahlen.

Bei Bankomatkassen-Zahlungen oder Bankomatabhebungen können mögliche Überziehungsfallen lauern, warnen die AK Konsumentenschützer. So sei bei Bankomatkassen, die offline arbeiten und somit nicht den Kontostand abfragen, ein Abrutschen ins Minus leicht möglich.

Die Jugendlichen brauchten mehr Sicherheit und bessere Information, heißt es in der heutigen Pressemitteilung weiter. Die gesetzlichen Regelungen müssten eingehalten werden, wichtig seien Informationen über anfallende Kosten. Jugendlichen und ihren Eltern rät die AK, gemeinsam einen Termin bei der Bank zu vereinbaren. Bereits vor der Kontoeröffnung solle geklärt werden, ob Eltern mit einer Bankomatkarte für ihr Kind einverstanden sind, welche Beträge und bei welchen Bankomatstellen im In- und Ausland behoben werden können. Auch die Bedingungen und Möglichkeiten einer Kontoüberziehung sollten abgeklärt werden. Bei Kontoüberziehung bzw. Zahlungsschwierigkeiten schütze eine – am besten schriftliche – Rückzahlungs- bzw. Abdeckungsvereinbarung mit der Bank. Verhandelt werden solle auch über die Zinsen, empfehlen die AK-Konsumentenschützer.

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