Auf Facebook kursiert derzeit die Werbung für eine „Wunderpille“. Mit der Einnahme sollen in wenigen Wochen die Pfunde purzeln, so die Versprechung.
Eine tolle Sache, dachten sich viele Konsumenten. Doch die Freude hielt nicht lange. Schnell wurde den Betroffenen klar, dass sie in eine Abo-Falle tappten.
Beschwerden und Anfragen zu „FatKiller“ in der AK Salzburg
In der Arbeiterkammer Salzburg mehren sich die Beschwerden und Anfragen zur Homepage fatkiller.com. Der Internet-Anbieter von Diätpillen verspricht seinen Kundinnen und Kunden binnen kürzester Zeit abzunehmen. „Die betroffenen Salzburger kommen meist über Facebook auf die Seite“, erklärt AK-Konsumentenschützerin Claudia Bohl. „Viele Konsumenten zeigen sich von den Versprechungen begeistert – schnell wird eine kostenpflichtige Probepackung bestellt.“ Doch die Konsumenten staunten nicht schlecht, als ihnen jeden Monat eine Ration Diätpillen (inkl. Rechnung) per Post ins Haus flattert.
Wenn die Probepackung zum Abo wird
Laut Konsumenten war während des Bestellvorgangs nie die Rede von einem dauerhaften Abonnement. „Die Betroffenen wollten lediglich eine Test-Packung bestellen“, erklärt die AK-Konsumentenschützerin. „Betroffen sind aber nicht nur Personen, die eine Probepackung orderten“, sagt Claudia Bohl. „Einige haben lediglich ein Formular ausgefüllt, um mehr Informationen über die vermeintlichen Wunderpillen zu bekommen und waren sich nicht bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen.“
Rücktritt via AK-Musterbrief
„Wir empfehlen den Konsumenten, wenn sie die Ware nicht wollen, sofort vom Vertrag zurück zu treten“, rät Bohl, die gleichzeitig auf den Musterbrief der Arbeiterkammer hinweist: „Mit diesem Schreiben können Betroffene von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.“ Der Musterbrief steht auf der AK-Webseite als Download bereit. Mit diesem Schreiben können Konsumenten vom Abonnement zurücktreten.
„Erhaltene Zahlungsaufforderungen der Firma „FatKiller“ müssen nicht beglichen werden, wenn Konsumenten von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Bei Internetbestellungen beträgt dies in der Regel 14 Tage ab Erhalt der Ware“, so Bohl.
Im Fall „FatKiller“ sogar zwölf Monate und 14 Tage. Da das Unternehmen die Konsumenten nicht ordnungsgemäß über das geltende Rücktrittsrecht aufklärt, wird die Rücktrittsfrist um ein Jahr verlängert.
Wer die Rechnung bereits beglichen hat, soll am Rücktrittsschreiben den geleisteten Betrag zurückfordern, rät die Arbeiterkammer.
Arbeiterkammer Salzburg hilft weiter
Treten weitere Fragen auf oder erhalten betroffene Salzburger ein Schreiben vom Inkassobüro, dann steht die Konsumentenabteilung mit Rat und Hilfe zur Seite. Telefonische Beratung oder Terminvereinbarung erhalten Ratsuchende unter 0662 86 87 – 90.
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