Testamentsurteile werden mit allen Mitteln bekämpft

In den meisten Fällen sowohl von der Anklage als auch von den Beschuldigten selbst. Berufungen gegen das Strafausmaß und Nichtigkeitsbeschwerden wurden von beiden Seiten durchgeführt.
Es geht um die Fußfessel
Für Ratz, Clemens M. und Kurt T. steht dabei viel auf dem Spiel. Werden ihre Strafen, die derzeit bei einem Jahr (Clemens M. und Kurt T.) bzw. zehn Monaten (Kornelia Ratz) unbedingt liegen auf über ein Jahr erhöht, müssen sie definitiv ins Gefängnis und können keine Fußfessel mehr beantragen.
Entscheidungen erst Ende des Jahres
Die Entscheidungen fallen am Obersten Gerichtshof in Wien, vielleicht aber auch am Oberlandesgericht Linz. Doch es könnte rechtskräftige Urteile erst gegen Ende Jahres geben, wie die Vorarlberger Nachrichten berichten.
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