Pilgermair entschuldigte sich zudem bei der Bevölkerung für die Malversationen. Man bedaure sehr, dass die Vorfälle nicht früher aufgedeckt werden konnten.
Am Bezirksgericht Dornbirn seien “gravierende Fehler in katastrophalem Ausmaß” passiert, die das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz schwer geschädigt hätten, so Pilgermair. “Es setzt uns sehr zu, dass wir nicht in der Lage waren, das früher festzustellen”, gab sich der OLG-Präsident selbstkritisch. “Es war sehr clever und gefinkelt gemacht”, so der Präsident über die Fälschungen. Man werde versuchen, daraus Lehren zu ziehen. Neben der angeordneten Sonderrevision soll am BG Dornbirn der Informationsfluss verbessert und ein Best-Practice-Vergleich durchgeführt werden, dessen Ergebnisse bundesweit zur Verfügung gestellt werden sollen.
Auch das Vier-Augen-Prinzip soll verstärkt zur Anwendung kommen. Man habe intern Sorge, dass das in kleinen Einheiten aber oft nicht möglich sei, weil die Aufgabenbereiche zu wenig getrennt seien. “Verflechtungen bieten Gelegenheiten, das ist zu eliminieren”, betonte Pilgermair, der wiederholt die Personalnot der Justiz beklagte. Sowohl in der Gerichtspraxis als auch im Kontrollsystem könnte die Personalknappheit für solche kriminellen Vorfälle einen günstigen Nährboden bilden.
Insgesamt habe man 16 Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet, die die Erbverfahren selbst, die Dienstaufsicht und die Verbesserung des Kontrollsystems beträfen, so Zimmermann, der “Systemmängel” sah. Eine “wesentliche Empfehlung” sei, das Verlassenschaftsregister künftig elektronisch zu führen, damit jede Bearbeitung nachvollziehbar wird. Problematisch sah der Prüfer, dass Gerichtsbedienstete als Verlassenschaftskuratoren eingesetzt waren. “Hohes Gefahrenpotenzial” ortete Zimmermann zudem beim Drei-Zeugen-Testament, das entweder fälschungssicherer gemacht oder überhaupt beseitigt werden müsse. Hier sei der Gesetzgeber gefordert.
Weitere Vorschläge betrafen die Registerführung samt Ausbildung der Mitarbeiter, die Wahrung des Amtsgeheimnisses und das Prüfprogramm der Revision, das “engmaschiger gestaltet” werden soll. Die Revision durchleuchtete laut Zimmermann mehr als 1,2 Mio. Aktenseiten und 12.000 Original-Testamente, die bis ins Jahr 1921 zurückreichten. Auffälligkeiten habe man bei insgesamt 320 Akten entdeckt, die zur näheren Prüfung der Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Weil einer der Hauptverdächtigen in den 1990er-Jahren auch am Bezirksgericht Feldkirch tätig war, prüfe man auch dort Erbschaftsfälle, so Pilgermair. Konkrete Verdachtsmomente gebe es jedoch bisher nicht.
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