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Testamentsfälschungen: Bericht zur Sonderrevision liegt vor

©VN/ Bernd Hofmeister
Dornbirn, Innsbruck - Seit dieser Woche liegt nun der Abschlussbericht des Oberlandesgerichts Innsbruck zu den Ergebnissen der Sonderrevision am Bezirksgericht Dornbirn nach den Testamentsfälschungen vor.
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Der 90 Seiten starke Bericht fasst die bisherigen Ermittlungsergebnisse zusammen und enthält Vorschläge, wie künftig Manipulationen wie jene in Dornbirn verunmöglicht werden können, so OLG-Sprecher und Vizepräsident Harald Pirker am Donnerstag.

Bei der Registerpflege soll in Zukunft mehr Sorgfalt an den Tag gelegt werden, zudem will die Justiz die Kontrollen verbessern. Verschärfungen soll es etwa für das zentrale Testamentsregister geben. “In Dornbirn gab es ja Probleme mit der Meldung hinterlegter Testamente, das soll fälschungssicherer gestaltet werden”, so Pirker. Ein Vorschlag betreffe auch die Dokumentation, wenn ein bei Gericht aufgewahrtes Testament entnommen wird, etwa, wenn der künftige Erblasser Änderungen vornehmen möchte. Hier könnte zukünftig ein Lichtbildausweis verlangt und der Vorgang der Entnahme genau dokumentiert werden, “damit keine Testamente eingeschoben werden können”, sagte Pirker.

Überarbeitet werden soll auch das Programm der Regelrevision, damit diese eventuell vorhandene Anzeichen für Manipulationen besser erkennen kann. Für die Gerichtsmitarbeiter seien neue Schulungsanleitungen zur Führung der Register denkbar. “Wir müssen überlegen, wie man die Register zweckmäßig führen kann, damit das ordentlich gemacht ist”, so der Gerichtssprecher. Empfehlungen gibt es auch für den Gesetzgeber hinsichtlich der formellen Überarbeitung des Drei-Zeugen-Testaments. “Für die Mitarbeiter in Dornbirn war es offenbar recht leicht, Unterschriften zu fälschen. Das hat gezeigt, dass das ein Problem darstellt”, erklärte Pirker, der davon ausging, dass man sich auch im Justizministerium den Bericht genau ansehen wird.

Intern habe man außerdem schon überlegt, ob vielleicht auch in anderen Gerichten Unregelmäßigkeiten möglich wären. Bezirksgerichte in ganz Österreich deckten oft überschaubare Regionen ab. “Das ist überall so wie in Dornbirn: Die Mitarbeiter, oft Jahrzehnte bei Gericht, wissen, wer ins Altersheim kommt, wer im Sterben liegt, wer etwas zu vererben hat. Man kennt einander persönlich oder ist gar verwandt”, erklärte Pirker, der aber keinen Generalverdacht aufkommen lassen wollte. Dennoch wäre es “interessant, sich das österreichweit einmal anzuschauen”, so Pirker.

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