Eine millionenschwere Erbschaft, ein Richter als Begünstigter und eine große Verwandschaft, die sich betrogen fühlt der im Mai 2010 angezeigte Testamentsfall um den mittlerweile verstorbenen Feldkircher Zivilrichter Pankraz Mähr sorgte im Lichte des Justizskandals am Bezirksgericht Dornbirn für großes Aufsehen. 31 Verwandte hatten den Richter und seine beiden Schwestern beschuldigt, das Testament ihrer vermögenden Tante gefälscht zu haben.
Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck die Ermittlungen gegen den am 5. April verstorbenen Richter bereits von Amts wegen eingestellt. Am vergangenen Montag wurde nun auch das Strafverfahren (wegen schweren Betrugs) gegen Mährs Schwestern eingestellt. Aufgrund des Gutachtens des Bundeskriminalamts ist davon auszugehen, dass das Testament echt und unverfälscht ist, so Behördensprecher Hans-Jörg Mayr auf Anfrage der VN.
Für Mähr-Anwalt Ekkehart Bechtold ist die Einstellung des Verfahrens keine Überraschung. Er zeigt sich aber erfreut, dass die schlüssige Darstellung seiner Mandanten durch das Gutachten bestätigt wurde. Scharfe Worte findet Bechtold für das Vorgehen der Anzeiger: Sie sind von Anfang an einer Chimäre nachgerannt, und zwar mit Dollarzeichen in den Augen.
Wie geht es nun im Zivilverfahren (Streitwert: 12,5 Millionen) am Landesgericht Feldkirch weiter? Das hängt von der Gegenseite ab, denkbar ist ein außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich, so Berchtold, der nach der Sichtung des Strafakts einen Fortsetzungsantrag stellen will. Die Chance für die Verwandten, den Prozess für sich zu entscheiden, dürfte nach der Einstellung des Strafverfahrens mehr als gering sein. Der Verlierer wird jedenfalls tief in den Geldbeutel greifen müssen. Allein die Gerichtsgebühren belaufen sich auf 227.000 Euro. Beklagtenvertreter Georg Mandl wollte gestern auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben. (VN)
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