AA

Testamentsfälschungen - Zwei Beschuldigte aus U-Haft entlassen

"Das sind die letzten zwei Beschuldigten, die noch in U-Haft waren", sagte der Sprecher des Salzburger Landesgerichtes, Imre Juhasz
"Das sind die letzten zwei Beschuldigten, die noch in U-Haft waren", sagte der Sprecher des Salzburger Landesgerichtes, Imre Juhasz ©APA
Weil die zweijährige Haftfrist ausläuft und in Salzburg noch kein Strafprozesstermin in der Testamentsfälschungs-Affäre am Bezirksgericht Dornbirn feststeht, sind heute, Montag, zwei Vorarlberger aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Pensionierter Richter könnte involviert sein
"Entschädigung könnte sofort erfolgen"
Testamentsaffäre: Entschädigung wäre sofort möglich

“Das sind die letzten zwei Beschuldigten, die noch in U-Haft waren”, sagte der Sprecher des Salzburger Landesgerichtes, Imre Juhasz, zur APA.Das Strafverfahren gegen insgesamt zehn Beschuldigte wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßig schweren Betrugs unter Ausnützung einer Amtsstellung und Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung wurde an das Landesgericht Salzburg abgetreten. “Der Prozess wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 stattfinden”, erklärte Juhasz.

Unter den Angeklagten befinden sich auch eine im Februar 2010 suspendierte Richterin des Landesgerichtes Feldkirch und vier Justizmitarbeiter des Bezirksgerichtes Dornbirn. Diese und weitere Angeklagte sollen zwischen 2001 und 2008 in 20 Verlassenschaftsverfahren Testamente und Verträge manipuliert haben, um sich und Angehörige zu bereichern. Der angerichtete Gesamtschaden liegt laut Anklage bei rund zehn Mio. Euro, es gibt über 100 Geschädigte. In ersten Zivilprozessen wurden einigen der Betroffenen bereits Entschädigungszahlungen zugesprochen.

Die Anklage gegen die Richterin und jene gegen die restlichen neun Beschuldigten werden in einem Verfahren durchgeführt, erläuterte der Salzburger Gerichtssprecher. Die Richterin des Landesgerichtes Salzburg, die den Prozess im Frühjahr führen wird, hat heute die Enthaftung der beiden Häftlinge aus den Justizanstalten Feldkirch und Salzburg verfügt. Es handelt es sich um einen Rechtspfleger und einen Buchhalter, beide sind 47 Jahre alt. “Sie wurden gegen gelindere Mittel auf freien Fuß gesetzt”, erklärte Juhasz. Eine Kaution wurde nicht hinterlegt. Die beiden mussten ihren Reisepass abgeben, sie müssen sich auch in regelmäßigen Abständen bei der Polizei melden.

Die Salzburger Richterin wies zudem das Begehren von mehreren Opfern ab, jene Sparbücher von Angeklagten, die beschlagnahmt sind, freizugeben. Man wisse noch nicht, wie viele Privatbeteiligte auf diese Sparguthaben zugreifen wollen, lautete die Begründung.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Testamentsfälschungen - Zwei Beschuldigte aus U-Haft entlassen