Den Frauen sind laut Rundfunk Anwaltskosten in Höhe von etwa 25.000 Euro entstanden. Klaus Fischer als Rechtsvertreter der zwei Frauen sieht die Republik in der Verantwortung, schließlich hätten Justizmitarbeiter die Testamentsfälschungen begangen. Das Argument, wonach die Beschuldigten als Privatpersonen gehandelt hätten, will Fischer nicht geltenlassen. “Wenn jemand als Mitarbeiter eines Gerichts wissentlich und in Kenntnis, dass ein Testament gefälscht ist, dieses zu sich nimmt und in ein Gerichtsverfahren einfließen lässt, hat das mit Privatperson nichts mehr zu tun”, sagte der Rechtsanwalt.
Zwar sind in der Testamentsaffäre in ersten Zivilprozessen einigen der Betroffenen bereits Entschädigungszahlungen zugesprochen worden, das Strafverfahren gegen insgesamt zehn Beschuldigte – darunter fünf Justizmitarbeiter – steht aber noch aus. Der Prozess wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 am Landesgericht Salzburg stattfinden. Die Angeklagten sollen zwischen 2001 und 2008 in 20 Verlassenschaftsverfahren Testamente und Verträge manipuliert haben, um sich und Angehörige zu bereichern. Der angerichtete Gesamtschaden liegt bei rund zehn Mio. Euro.
(APA)
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