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Testamentsfälscher-Prozess: Richterin Ratz wird schwer belastet

Kornelia Ratz auf der Anklagebank
Kornelia Ratz auf der Anklagebank ©VOL.AT/Steurer
Salzburg, Dornbirn - Am siebenten Verhandlungstag im Prozess um Testamentsfälschungen beim Bezirksgericht Dornbirn ist am Montag am Landesgericht Salzburg jene Malversation beleuchtet worden, welche die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz (48), in Auftrag gegeben haben soll.
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Der Anklage der Staatsanwaltschaft Steyr (OÖ) zufolge sind sechs Beschuldigte in die zwei manipulierten Nachlassverfahren verstrickt. Der Hauptbeschuldigte Jürgen H. (48) und sein 49-jähriger Angehöriger sind geständig. Die vier weiteren Angeklagten beteuerten ihre Unschuld.

Gleich zu Beginn des heutigen Prozesses ließ Staatsanwalt Andreas Pechatschek aufhorchen: Als ihm der Fälschungsfall “Wilhelm M.” Anfang März 2010 zugeteilt worden sei und er sich mit der Causa befasste, habe er das “sehr positive Bild” der österreichischen Justiz, das er vorher gehabt habe, “zu Grabe tragen” müssen. Zuvor habe er nicht “an italienische Verhältnisse” geglaubt, sagte Pechatschek.

Vier Bedienstete unter Verdacht

An der Malversation sollen sich vier Bedienstete des Bezirksgerichtes Dornbirn – Jürgen H., Clemens M. (52), Walter M. (73) und Kurt T. (48) – beteiligt haben. Im Mittelpunkt steht ein weitschichtiger Verwandter von Kornelia Ratz, Wilhelm M., der 2004 im Alter von 89 Jahren gestorben ist. Er hinterließ kein Testament, aber ein Liegenschaftsvermögen in der Höhe von rund 532.400 Euro. Der Mutter sowie der Tante von Ratz – die Tante war zuletzt die Sachwalterin des 89-Jährigen – standen als gesetzlicher Erbteil jeweils rund 7.600 Euro zu. Die beiden waren Enkelinnen eines Cousins des Verstorbenen.

Ratz soll laut einem Geständnis von Jürgen H., er war Geschäftsstellenleiter des BG Dornbirn, Ende 2004 bei ihm angerufen und gejammert haben: Nur weil es kein Testament gebe, würden jetzt Menschen erben, die sich im Gegensatz zu ihrer Mutter und Tante nie um den Verstorbenen gekümmert hätten. Auf ihre Andeutung, “dass am Bezirksgericht Dornbirn so manches anders laufe”, wollte Jürgen H. wissen, ob “ein plötzlich auftauchendes Testament” hilfreich wäre, was die Richterin den Angaben des Rechtspflegers zufolge bejahte. Der Staatsanwaltschaft liegt eine Auswertung der Telefonate vor, demnach habe Ratz von ihrer Klappe aus H. tatsächlich angerufen, was die Richterin aber bestreitet.

Gemeinsam mit Rechtspfleger Clemens M. und dem bereits pensionierten Rechtspfleger Walter M. soll Jürgen H. beschlossen haben, ohne Wissen von Ratz finanziell mitzuschneiden, in dem sie ins gefälschte Testament, bei dem Mutter und Tante als Begünstigte auftraten, ein zusätzliches Vermächtnis, ein Legat einzubauen. Ein Viertel des Vermögens des 89-Jährigen sollte die im Jahr 1983 ohne Vermögen verstorbene Marie J. erhalten. Der 49-jährige Angehörige von Jürgen H. nannte einen Strohmann als Scheinerben, von dem der 49-Jährige wiederum eine Vollmacht erhielt. Das “Gerichtstrio” hätte sich dieses Legat laut Anklage dann “gedrittelt”. In einem weiteren Legat wurden der Mutter eines Vorarlberger Bürgermeisters weitere 25 Prozent des Vermögens zugedacht, um eine “falsche Fährte” über eine prominente Person zu legen, wie der Staatsanwalt erklärte.

Laut Anklage soll Clemens M. den Text des gefälschten Testaments von Wilhelm M. vorgegeben, der Rechtspfleger Walter M. die zwei Namen der Legatarinnen ins Spiel gebracht haben. In der Gerichtskantine soll die Rohfassung ausgeheckt worden sein, die Fälschung selbst soll Jürgen H. durchgeführt haben, wobei auch Kurt T. behilflich gewesen sein soll.

Ratz wird am Dienstag einvernommen

Die angeklagte Richterin wird zu den Vorwürfen erst morgen, Dienstag, einvernommen. Ihr Bregenzer Verteidiger Bertram Grass betonte heute, seine Mandantin habe mit der Testamentsfälschung “nichts zu tun”, sie sei sehr verwundert, warum sie belastet werde. Sie habe auch nicht versucht, Jürgen H. direkt telefonisch zu erreichen. Der Staatsanwalt habe aus den verschiedenen Verantwortungen von Jürgen H. eine spätere, im Jänner 2010 getätigte Aussage herausgenommen, und zwar jene, die Ratz belaste.

Jürgen H. habe in vielen Fällen versucht, falsche Fährten zu legen, so der Anwalt. Da eine Tante von Ratz die Sachwalterin von Wilhelm M. gewesen sei, habe man vielleicht versucht, “hier einen starken Partner zu finden”, vermutete Grass. Als Ratz Kenntnis über das Legat Marie J. erlangt habe, habe sie das dem Gericht mitgeteilt, möglicherweise habe sich der Angehörige von Jürgen H. unter Druck gefühlt.

“Kein einziges Mal angerufen”

Unglaubwürdig seien die Vorwürfe gegen Ratz auch deshalb, weil Jürgen H. sie in der Causa kein einziges Mal angerufen habe, um Details zu besprechen. “Auch in seinem Geständnis stimmt nicht alles.” Die Masche von Jürgen H. sei offenbar gewesen, andere Leute zu belasten, und zwar mit Methode, das betreffe auch Clemens M., Walter M. und Kurt T.. Der Verteidiger bezeichnete Jürgen H. als “ausgeklügelten Fälscher, der mit fantastischer Fantasie” nicht nur Testamente, sondern auch Urkunden und Zustellscheine gefälscht habe. Nicht nur Grass forderte einen Freispruch, auch die Verteidiger der drei Gerichtsbediensteten wiesen jede Mitschuld ihrer Mandanten zurück.

Im “Testamentsfälscher”-Prozess sind insgesamt zehn Personen angeklagt, darunter fünf Justizbedienstete. Sie sollen von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert oder dazu beigetragen haben, um sich und Angehörige zu bereichern. Der inkriminierte Gesamtschaden beträgt zehn Millionen Euro, 158 Geschädigte sind bekannt. Drei geständige Angehörige von Jürgen H. sind bereits am sechsten Verhandlungstag am 25. April schuldig gesprochen worden, zwei Urteile sind bereits rechtskräftig. Der Vorsitzende des Schöffensenates, Andreas Posch, teilte heute mit, dass noch rund eine Mio. Euro an abgezweigten Vermögenswerten gerichtlich beschlagnahmt sind. Die restlichen Urteile in der Causa werden frühestens Ende Juli ergehen.

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(APA)

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