Ein entsprechender Antrag sei genehmigt worden, berichtete die “Neue Vorarlberger Tageszeitung” in ihrer Samstagsausgabe. Die 52-jährige Ex-Richterin habe die Voraussetzungen für die Gewährung einer Fußfessel erfüllt, so die Begründung des Gerichts. Ihre Wohnung sei geeignet und sie gehe einer geregelten Arbeit in einer Arztpraxis nach. Nach der Arbeit muss die Verurteilte allerdings sofort in ihre Wohnung zurückkehren.
Testament-Fälschungen in Auftrag gegeben
Ratz wurde rechtskräftig dafür verurteilt, im Jahre 2005 am Bezirksgericht Dornbirn ein gefälschtes Testament in Auftrag gegeben zu haben, das ihre Mutter und ihre Tante begünstigt haben soll, was sie jedoch stets bestritt. Es ging dabei um einen Vermögenswert von 540.000 Euro. Von den Gerichten wurde Ratz in mehreren Instanzen schuldig gesprochen. Den Schuldspruch des Landesgerichts Salzburg hatte letztendlich auch der Oberste Gerichtshof bestätigt.
Schaden betrug 10 Millionen Euro
Ratz war die prominenteste Angeklagte im Skandal um Millionen-Betrügereien mit zahlreichen Testamenten am Bezirksgericht Dornbirn. Im November 2009 wurde bekannt, dass am Bezirksgericht Dornbirn über Jahre Testamente manipuliert wurden. Eine junge Richterin stieß auf die Straftaten. Zehn Personen wurden daraufhin angeklagt, darunter fünf Justiz-Bedienstete. Laut Staatsanwaltschaft bearbeiteten die Beschuldigten in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge. Der inkriminierte Schaden betrug zehn Millionen Euro. Alle Angeklagten sind rechtskräftig verurteilt.
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