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Testamentsaffäre: Drohung aus dem Gericht

©VN
Dornbirn - Testamentsfälschungen: Wie Richterin Ratz dem Bruder eines Testamentsfälschers gedroht haben soll.
Das Mail von Cornelia Ratz
Schlussbericht liegt vor
Das Vollprogramm der Fälscher
Chronologie der Ereignisse
"Es ist einfach schrecklich"

„Am 14. 12. 2009 hat sie mich im Büro angerufen und mich energisch aufgefordert, das Geld an sie zurückzubezahlen; ich wisse ganz genau, warum. Wenn ich ihr nicht innerhalb von zehn Minuten Bescheid gäbe, würde sie den Vorstand informieren. Außerdem sei sie noch im Besitz des Unterschriftenprobenblattes des T. S., das ich ihr übergeben habe. Das melde sie dem Vorstand, und dann sei ich meinen Job los.“ So beschreibt Markus H., der Bruder des mutmaßlichen Testamentfälschers Jürgern H., in der polizeilichen Vernehmung die angeblichen Kontaktaufnahmeversuche der stellvertretenden Gerichtspräsidentin Mag. Kornelia Ratz im Dezember 2009. Zu einer Zeit, als die Causa längst aufgeflogen und die Testamentsfälschungen aktenkundig waren, wollte Richterin Ratz, so der Vorwurf, auf eigene Faust das zum Erbverzicht über Mittelsmänner an die Testamentsfälscher bezahlte Geld (die Rede ist von 23.000 Euro) zurückholen. Markus H. schildert weiter: „Es folgten noch zwei weitere solche Telefonate von Frau Ratz in den folgenden Tagen, die ich aber nicht mehr persönlich entgegengenommen habe. Zuletzt hat sie mir das angeschlossene E-Mail übermittelt.“

E-Mail aus dem Landesgericht

Dieses E-Mail, verschickt von der Adresse „kornelia.ratz@justiz.gv.at“ über das dienstliche Mailsystem der Justitzbehörden, liegt den VN nun vor. Der Inhalt der Nachricht passt mit den Aussagen von Markus H. zusammen. „Da Sie mich weder zurückrufen und sich auch am Telefon verleugnen lassen, versuche ich noch einmal eine Antwort zu erhalten“, schreibt die hohe Richterin in der privaten Angelenheit. Sie fragt, ob Markus H. den Mittelsmann T. S. nun auch noch hineinziehen wolle. „Sollte ich bis morgen nichts von Ihnen hören, werde ich sowohl Ihren Vorstand als auch Herrn S. direkt kontaktieren“, endet die Nachricht grußlos. Der Bankangestellte eines großen Dornbirner Geldinstituts hatte die Drohung verstanden: Geld her oder Jobverlust. In oberösterreichischen Staatsanwaltschaftskreisen (hier wird der Fall Ratz untersucht) wird bei diesem E-Mail zunächst kein strafrechtlicher Tatbestand gesehen. Eine Ansicht, die Vorarlberger Verteidigeranwälte nicht teilen, denn das E-Mail sei nicht isoliert zu betrachten, sondern gemeinsam mit der eingangs geschilderten Aussage von Markus H.: „Die Androhung, den Vorstand der Bank über die Testaments-Machenschaften zu informieren ist nicht nur eine Nötigung, das ist eine pure Erpressung.“ Kritisch sehen Vorarlberger Richter und Anwälte, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen wollen, die Verknüpfung mit dem Dienstort von Markus H.: „Sie droht in dieser privaten Angelegenheit ja mit großem Übel, Arbeitsplatzverlust. Und der Verlust der wirtschaftlichen Existenz lauert da im Hintergrund.“

Ratz-Anwalt: Kein Kommentar

Der Anwalt der suspendierten Gerichts-Vizepräsidentin, Dr. Bertram Grass, wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zur Authentizität des Dokuments, das im Akt der Staatsanwaltschaft liegt, äußern. Gegen Ratz wird wegen des Verdachts der Bestimmungstäterschaft zum Amtsmissbrauch und Beitragstäterschaft zum schweren Betrug ermittelt. Sie wird vom mutmaßlichen Testamentsfälscher Jürgen H. beschuldigt, die Erstellung eines Testaments angeregt zu haben. Ratz hat dies bestritten und stets ihre Unschuld beteuert.

Amtsmissbrauch?

Die Frage, ob im Jahr 2005 allenfalls eine Anstiftung zum Amtsmissbrauch vorgelegen haben könnte, entwickelt sich nun auch in den Ermittlungen in Steyr zu einer der Hauptfragen. Dies bestätigt der Leitende Staatsanwalt Guido Mairunteregg den VN. Dabei geht es konkret darum, ob Kornelia Ratz gewusst hat, dass die Verlassenschaft Willi Mutschlers auf einem gefälschten Testament basiert. Mitte April wird der zuständige Staatsanwalt nach Vorarlberg kommen, um weitere Akten einzusehen und allenfalls Einvernahmen durchzuführen.

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