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Testamentsaffäre: Der Weg zum Prozess ist frei

(VN) Feldkirch, Innsbruck -  Der Anklage-Einspruch des Beschuldigten Peter H. wurde abgewiesen – Anklage ist nun rechtskräftig.

Feldkirch, Innsbruck. Rund zweieinhalb Jahre nach Beginn der Ermittlungen rund um die Testamentsaffäre am Bezirksgericht Dornbirn ist der Weg zum Prozess nun endgültig frei. Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat den Einspruch des Beschuldigten Peter H. abgewiesen. „Die Anklage ist damit rechtskräftig“, bestätigte der Präsident des Landesgerichts Feldkirch, Heinz Bildstein, gestern auf VN-Anfrage. Peter H., Strohmann der mutmaßlichen Fälscher, war der einzige von neun Beschuldigten, der die 266 Seiten starke Anklageschrift von Staatsanwalt Manfred Bolter bekämpft hatte.

Verhandlung in Salzburg

Die Anklage wird nun – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – in das bereits in Salzburg anhängige Verfahren gegen die suspendierte Feldkircher Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz einbezogen. Zuständig für die Mega-Causa ist die 39-jährige Richterin Birgit Schatteiner, ehemals Universitätsassistentin und seit 1. Jänner am Landesgericht Salzburg. Sie muss in den nächsten Monaten wohl Tausende Aktenseiten studieren, allein das bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angefallene Aktenmaterial wiegt rund 200 Kilogramm. Insider gehen deshalb davon aus, dass der Prozess erst nächstes Jahr stattfinden wird. Die Vorwürfe gegen die Beschuldigten – fünf davon sind (ehemalige) Justizmitarbeiter – reichen von schwerem gewerbsmäßigen Betrug unter Ausnützung einer Amtsstellung über (Anstiftung zum) Amtsmissbrauch bis hin zu Fälschung besonders geschützter Urkunden. Die Schadenssumme beläuft sich auf über zehn Millionen Euro. Es drohen Haftstrafen bis zu 15 Jahren sowie Amtsverlust.

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