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Testamentsaffäre: Der steinige Weg zur Gerechtigkeit

(VN) Feldkirch - Mehrere Familien versuchen, ihr Recht vor Gericht zu erkämpfen – schon drei Verfahren sind bekannt.

Die Dornbirner Familie R. kämpft seit Jahren um Gerechtigkeit. Es geht um einen Streitwert von 574.000 Euro bei dem Zivilprozess, der seit Frühjahr 2010 läuft. „Am 30. März haben wir bereits Klage eingebracht“, sagt Opfer­anwalt Günter Flatz den VN. Am Freitag, am mittlerweile zweiten Verhandlungstag, hatten zwei der Hauptverdächtigen der Testamentsaffäre ihren Auftritt. Die Strafprozesse beginnen zwar, wie die VN berichteten, frühestens im Frühling 2011. Doch der Prozessreigen in der Testamentsaffäre läuft schon, wenn auch zunächst im Rahmen von Zivilprozessen. Im Verfahren der Familie R. musste nun auch der hauptverdächtige mutmaßliche Testamentsfälscher Jürgen H. das erste Mal in der Öffentlichkeit aussagen.

„Schuld hat Gernot Sch.“

Jürgen H. stellte sich vor Gericht als „williger Auftragserfüller“ dar, versuchte dem Eindruck, er sei Drahtzieher in der Affäre, entgegenzuwirken: Er schob alles auf den bereits verstorbenen Dornbirner Anwalt Gernot Sch. Dieser habe die Fäden in der Hand gehabt und im Keller des Bezirksgerichts Dornbirn Testamente gefälscht oder erfunden. Im den VN vorliegenden Vernehmungsprotokoll der Polizei zum Fall der Familie R. schilderte Jürgen H. die angebliche Kaltschnäuzigkeit des toten Anwalts Gernot Sch.: „Ihn ärgerte es, dass die beiden Parteien so miteinander stritten. ,Die geben nie Ruhe‘, sagte er, ,jetzt werde ich ihnen halt alles nehmen‘; Dann hat er seinen Kuli gezückt und auf das nasse Papier gekritzelt ,Wilfrieda soll alles erben‘.“ Schon Jahre kämpft die Familie R. um ihr Recht, nach Auffliegen der Testamentsaffäre müssen sich die Familienmitglieder wie Marionetten der Fälscher gefühlt haben. Strohmann Peter H., bei dem die Testamentsfälscher das Geld parkten, nutzte am Freitag jedenfalls eine Verhandlungspause für eine Entschuldigung bei der anwesenden Opferfamilie: „Ich bin der Ansicht, dass alles Geld sichergestellt wurde und hoffe, dass Sie ja keinen Schaden erleiden“, sagte H. der geschädigten Familie.

Nur die Spitze des Eisbergs

Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft 1,8 Millionen Euro an Bankguthaben und zahlreiche Grundstücke sichergestellt – mehrere Opferfamilien wollen jetzt möglichst rasch zu Gerechtigkeit und somit an ihr Geld kommen. „Aktuell hängen bereits drei gleichgelagerte Verfahren an“, sagt Peter H.s Anwalt Martin Mennel den VN. Der Beschuldigtenvertreter versteht die Opfer: „Der erste Verhandlungstag hat gezeigt, dass es einen wahnsinnigen Aufwand für die Opfer bedeutet, ihr Recht im Rahmen eines Zivilprozesses zu klären“, so Mennel. Die Geschädigten hätten den moralischen Anspruch, ihr Geld über den Staat zurückholen zu können, „so wie wir das vorgeschlagen haben“. Tatsächlich hatten die Täteranwälte der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner Vorschläge zur raschen Rückabwicklung unterbreitet. Doch Bandion-Ortner lehnte ab: Man stehe dem Vorschlag kritisch gegenüber, weil die Ansprüche der Opfer „verschieden gelagert“ seien. Eine Verteilung auf mehrere Richter erscheine daher „weiterhin die bessere und zum Vorteil der Geschädigten geeignetere Lösung“, hieß es im Antwortschreiben an die Anwälte. Die Verfahren könnten dann zeitlich parallel geführt werden. Wie realitätsfremd der Vorschlag der Ministerin ist, zeigt die Tatsache, dass schon jetzt mehrere Verfahren anhängig sind, bei denen die geschädigten Familien selbst unter großem finanziellen Risiko und auf eigene Faust gegen das ihnen von Justizmitarbeitern zugefügte Leid kämpfen müssen. Parallele Verfahren seien nicht realistisch, sagt auch Flatz. Doch hier endet das Verständnis für die Gegenseite. Denn nach der Verhandlung kritisierte Opferanwalt Flatz seinen Anwaltskollegen Mennel scharf: „Auf der einen Seite spielt er in der Öffentlichkeit den großen Opferanwalt, auf der anderen Seite bestritt er in unserem Prozess bis zum heutigen Verhandlungstag gar alles.“ Das Verfahren wurde am Freitag dann auch von Richter Gerhard Winkler vertagt, weil Mennel die Einholung zusätzlicher Unterlagen beantragte. Für Flatz „eine klare Verzögerung mit sinnlosen Anträgen“. Mennel bleibt dabei: Er möchte, dass die Opfer das Geld direkt vom Staat zurückerhalten.

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