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Testamentsaffäre: Zivilklage gegen ehemalige Richterin

Verurteilter in Testamentsaffäre fordert Rückerstattung von geleisteten Schadenersatzzahlungen an das Betrugsopfer.
Verurteilter in Testamentsaffäre fordert Rückerstattung von geleisteten Schadenersatzzahlungen an das Betrugsopfer. ©VOL.AT/Hartinger
Noch immer wird in Sachen Testamentsaffäre verhandelt. Insgesamt 80.000 Euro fordert nun der Ex-Rechtspfleger des Bezirksgerichts Dornbirn von der beklagten ehemaligen Richterin des Landesgerichts Feldkirch als Regress für geleistete Zahlungen an Opfer.
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Sowohl der 78-jährige Kläger als auch die 53-jährige Beklagte wurden strafrechtlich wegen Testamentsbetrugs verurteilt. Er zu einer bedingten Haftstrafe, sie zu einer Fußfesselstrafe von zehn Monaten. Der Dornbirner und die Feldkircherin sowie sechs weitere Mittäter wurden im Strafprozess zudem dazu verpflichtet, die Opfer des gefälschten Testaments des Lustenauer Verwandten der Ex-Richterin zu entschädigen, nötigenfalls auch jeder alleine.

Aber nur der Kläger und die Beklagte seien finanziell dazu in der Lage, ­Schadenersatzzahlungen zu leisten, meint Klagsvertreter German Bertsch. Von den Mittätern sei nichts zu holen. Der ehemalige Rechtspfleger habe bislang 92.000 Euro bezahlt, davon 32.000 als Schadenersatz und 60.000 Euro für Prozesskosten der Opfer. Sieben Achtel der Aus­gaben habe ihm die Beklagte nun ­zurückzuerstatten, nämlich 80.000 Euro. Denn aus Sicht des Klägers ist die ehemalige Richterin zu sieben Achtel schuld, er selbst nur zu einem Achtel. Die Forderungen seien unberechtigt, sagte Beklagtenvertreter Bertram Grass im anhängigen Zivilprozess. Als Gegenforderung macht der Anwalt der Ex-Richterin 109.000 Euro geltend. So viel habe seine Mandantin bislang Opfern bezahlt.

Komplizierte Sachlage. Die Zivilrichterin, die namentlich im Zusammenhang mit der Testamentsaffäre nicht erwähnt werden möchte, hat die Verhandlung gestern geschlossen und wird nun schriftlich in erster Instanz entscheiden. Sie glaube nicht, dass im Urteil „viel Sinnvolles“ herauskommen werde, sagte die Richterin am Donnerstag. Denn die Sachlage sei kompliziert. Deshalb hat sie die Streitparteien ersucht, mit einem Vergleich den Zivilprozess zu beenden. Die Parteienvertreter konnten sich jedoch nicht einigen. Beklagtenvertreter Grass bot für eine gütliche Einigung 20.000 Euro an, Klagsvertreter Bertsch verlangte aber 40.000 Euro.

Als Zeuge sagte gestern Rechtsanwalt Sanjay Doshi aus, der zwei Drittel der durch das gefälschte Testament Geschädigten vertritt. Nach seinen Angaben konnte er unter den Opfern bislang rund 250.000 Euro verteilen. Davon habe die staatliche Finanzprokuratur stellvertretend für Täter aus der Justiz 160.000 Euro überwiesen. Die beklagte Ex-Richterin hat dafür der Finanzprokuratur 60.000 Euro zukommen lassen.

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