Einen Verfahrensfehler wollen die beim Testamentsprozess in Salzburg zu zweieinhalb Jahren verurteilte ehemalige Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz (49) und ihr Anwalt Bertram Grass (66) dem Vorsitzenden von Salzburg, Richter Andreas Posch, in ihrer Nichtigkeitsbeschwerde anhängen. Posch habe unter anderem die Lebenspartnerin des Hauptangeklagten Jürgen H. (48), Sabine S., nicht ausreichend über ihr Recht zur Aussageverweigerung im Zusammenhang mit Fragen über Jürgen H., aufgeklärt.
Späte Beratungen
Die zweite Hauptbegründung von Anwalt Grass für die Nichtigkeitsbeschwerde: Der verspätete Beginn der Urteilsberatungen, die tatsächlich erst vier Wochen nach Prozessende und nicht unmittelbar danach in Angriff genommen wurden. Privatbeteiligten-Anwalt Sanjay Doshi sieht in beiden Begründungen kein Argument für einen Verfahrensmangel.
Entscheidung nicht vor Jahresende
Sollte Ratz’ Nichtigkeitsbeschwerde durchgehen, müsste der Prozess neu aufgerollt werden. Mit einer endgültigen Entscheidung ist nicht vor Jahresende zu rechnen.
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