Testamentsaffäre: Urteile nun rechtskräftig

Kurt T. hat seine Verurteilung zu drei Jahren teilbedingter Haft angenommen.
©Bernd Hofmeister
Dornbirn - Neun von zehn Urteilen in der Testamentsaffäre sind mittlerweile rechtskräftig. Die noch offene Akte gehört Richterin Kornelia Ratz.
Alle Infos zur Testamentsaffäre!
"Das niedrige Motiv der Habgier"
Drei von fünf Urteilen rechtskräftig
Der ehemalige Gerichtsbedienstete Kurt T. hat laut ORF die angemeldeten Rechtsmittel zurückgezogen. Damit ist seine Verurteilung zu drei Jahren teilbedingter Haft rechtskräfig.
Frist bis Ende März
Richterin Ratz hat hingegen noch bis Ende März Zeit um Berufung einzulegen. Sie war in erster Instanz zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. (red)